Finanzhack KSK-Rechner 2026

Was kostet dich die KSK wirklich?

Berechne deinen voraussichtlichen Monatsbeitrag zur Künstlersozialversicherung. Der Rechner trennt Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und berücksichtigt deinen Krankenkassen-Zusatzbeitrag sowie Kinderabschläge in der Pflegeversicherung.

Beitragssätze 2026 Gewinn statt Umsatz Keine Ost-/West-Trennung mehr
Beispielwerte

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Deine Angaben

Beitrag berechnen

Gemeint ist der steuerliche Gewinn aus deiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.

€ / Jahr

Gesamter Zusatzbeitrag. Du trägst davon die Hälfte.

% gesamt

Kinderabschläge gelten nur für berücksichtigungsfähige Kinder unter 25.

PV

Optional: zeigt die mögliche Veränderung gegenüber deiner aktuellen Festsetzung.

€ / Monat

Die Rechengrößen dieses Rechners gelten für 2026.

Jahr
Dein Einkommen liegt zwischen Mindest- und Höchstgrenzen. Der Beitrag steigt in diesem Bereich grundsätzlich mit dem gemeldeten Gewinn.
Berechnung verstehen

Was steckt im Beitrag?

Deine Berechnung

Gemeldeter Jahresgewinn 10.000,00 €
Bemessungsgrundlage RV 10.000,00 €
Bemessungsgrundlage KV/PV 10.000,00 €
KV-Grundbeitrag 60,83 €
Halber Zusatzbeitrag 12,09 €

Grenzen 2026

  • Geringfügigkeitsgrenze: 3.900 € Jahresarbeitseinkommen.
  • Mindestbasis RV: 3.900 € pro Jahr.
  • Mindestbasis KV/PV: 7.910 € pro Jahr.
  • Höchstbasis RV: 101.400 € pro Jahr.
  • Höchstbasis KV/PV: 69.750 € pro Jahr.

Wichtig

  • Arbeitseinkommen bedeutet grundsätzlich Gewinn: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.
  • Dieser Rechner betrifft den Beitrag versicherter Künstler und Publizisten – nicht die Künstlersozialabgabe von Unternehmen.
  • Bei mehreren Kindern reduziert sich nur der eigene Pflegeversicherungsanteil.
  • Private oder freiwillige Krankenversicherung kann abweichend behandelt werden.

Hinweis: Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung für gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Mitglieder der Künstlersozialversicherung im Jahr 2026. Sonderfälle – etwa private Krankenversicherung, Nebenbeschäftigung, Krankengeldbezug, Befreiungstatbestände oder ein nicht fortbestehender Versicherungsstatus bei geringfügigem Arbeitseinkommen – werden nicht abschließend geprüft. Maßgeblich sind die Festsetzung der Künstlersozialkasse und die Daten deiner Krankenkasse.