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Bildung und Teilhabe für Kinder

Schule, Kita, Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Nachhilfe, Sportverein, Musikunterricht oder Freizeitangebote kosten Geld. Für Familien mit geringem Einkommen kann genau das schnell zur Belastung werden. Kinder sollen aber nicht verzichten müssen, nur weil das Haushaltsbudget knapp ist. Dafür gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe – oft einfach Bildungspaket genannt. Es unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei konkreten Bildungs- und Teilhabekosten. Je nach Situation können Schulbedarf, Lernförderung, Klassenfahrten, Kita- oder Schulmittagessen, Schülerbeförderung und Vereins- oder Freizeitangebote übernommen oder bezuschusst werden. Der Hack: Viele Familien haben Anspruch, nutzen die Leistungen aber nicht vollständig. Oft fehlen nur Nachweise, eine Teilnahmebestätigung, eine Schulbescheinigung oder der richtige Antrag bei der zuständigen Stelle. Wer das Bildungspaket systematisch prüft, kann mehrere hundert Euro pro Kind und Jahr sichern.

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Bildung-und-Teilhabe-Checkliste: Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe und Freizeit sichern

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Prüfe, ob deine Familie grundsätzlich berechtigt ist

Leistungen für Bildung und Teilhabe richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ein Anspruch kommt besonders dann infrage, wenn deine Familie eine der folgenden Leistungen bekommt:

  • Grundsicherungsgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Auch wenn du keine dieser Leistungen bekommst, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, nachzufragen. Wenn gerade der konkrete Bildungs- oder Teilhabebedarf nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, kann eine sogenannte Bedarfsauslösung relevant sein.

Wichtig ist auch das Alter und die Art der Einrichtung. Bildungsleistungen betreffen in der Regel Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Kita, Kindertagespflege, allgemeinbildende Schule oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Teilhabeleistungen für Freizeit, Kultur und Sport sind besonders für Kinder und Jugendliche relevant.

Wenn du unsicher bist, stelle nicht direkt innerlich auf „kein Anspruch“. Frage bei Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle, Familienkasse-Beratung oder der kommunalen BuT-Stelle nach.

 

finanzhack-Tipp:

Lege deinen aktuellen Leistungsbescheid bereit. Er ist oft der wichtigste Türöffner für den Antrag.

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