Deine Familie
Was soll mitgerechnet werden?
Viele BuT-Leistungen sind keine feste Pauschale, sondern werden nach tatsächlichem Bedarf und Nachweis übernommen. Deshalb kannst du die Annahmen ändern.
Prüfe überschlägig, welche Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für deine Familie infrage kommen könnten: Schulbedarf, Freizeit, Mittagessen, Schülerticket, Lernförderung, Tagesausflüge und Klassenfahrten. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keinen Antrag.
Viele BuT-Leistungen sind keine feste Pauschale, sondern werden nach tatsächlichem Bedarf und Nachweis übernommen. Deshalb kannst du die Annahmen ändern.
| Leistung | Unter 6 Jahren | Unter 18 in Schule | 18 bis 25 in Schule | Gesamt |
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| Noch keine Berechnung. | ||||
Schulbedarf und soziale/kulturelle Teilhabe sind typischerweise mit festen Beträgen angelegt. Trotzdem müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Mittagessen, Schülerbeförderung, Lernförderung, Tagesausflüge und Klassenfahrten richten sich nach tatsächlichen Kosten, Nachweisen und lokaler Bewilligung.
Der Rechner zeigt eine mögliche Jahressumme. Ob, wie und in welcher Höhe gezahlt wird, entscheidet die zuständige Stelle anhand deiner Unterlagen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen bei Schule, Kita, Mittagessen, Lernförderung, Ausflügen und sozialer Teilhabe.
Für Schülerinnen und Schüler wird ein jährlicher Betrag für persönlichen Schulbedarf berücksichtigt.
Kinder und Jugendliche bis 18 können für Sportverein, Musikschule, Kurse oder Freizeiten einen monatlichen Betrag nutzen.
Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Schule, Hort oder Kindertagespflege kann übernommen werden, wenn dein Kind daran teilnimmt.
Fahrtkosten zur Schule können übernommen werden, wenn sie notwendig sind und nicht bereits durch andere Stellen gedeckt werden.
Nachhilfe kann übernommen werden, wenn sie notwendig und geeignet ist, um das Lernziel zu erreichen.
Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kita können als tatsächliche Kosten übernommen werden.
Dieser Rechner liefert nur eine Orientierung. Er ersetzt keinen Antrag, keinen Bewilligungsbescheid und keine Beratung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit, Verfahren, Nachweise, Formulare und Kostenobergrenzen können je nach Stadt, Landkreis und Leistungsart unterschiedlich sein.
Viele Positionen werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf, Nachweis und Bewilligung übernommen.
Die Berechnung läuft im Browser. Es werden keine eingegebenen Daten an Finanzhack übertragen oder gespeichert.
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