Wohnen & Haushalt

GEZ Befreiung

Viele zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie sich befreien oder den Beitrag reduzieren lassen könnten. Besonders häufig passiert das bei Menschen mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Asylbewerberleistungen oder bestimmten gesundheitlichen Merkzeichen. Umgangssprachlich sagen viele noch „GEZ“. Offiziell heißt es heute Rundfunkbeitrag. Er wird grundsätzlich pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, ob du Fernsehen schaust, Radio hörst oder Streaming nutzt. Der Hack: Prüfe deinen Befreiungsgrund, sammle den passenden Bescheid und stelle den Antrag beim offiziellen Beitragsservice. Besonders wichtig ist das, wenn du schon länger eine berechtigte Sozialleistung bekommst. Dann kann eine Befreiung unter Umständen rückwirkend berücksichtigt werden.

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Rundfunkbeitrag-Checkliste: Befreiung, Ermäßigung und Rückwirkung prüfen

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Prüfe zuerst, ob du einen echten Befreiungsgrund hast

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es nicht, weil du wenig Fernsehen schaust, keinen Fernseher hast oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt. Entscheidend ist ein anerkannter sozialer oder gesundheitlicher Grund.

Typische Befreiungsgründe sind:

  • Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • BAföG, wenn du nicht bei den Eltern wohnst
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Ausbildungsgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • bestimmte Pflegeleistungen
  • stationäre Unterbringung im Rahmen bestimmter Leistungsgewährung
  • Taubblindheit
  • besondere Härtefälle

Wichtig: Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Übergangsgeld oder eine niedrige Rente allein reichen normalerweise nicht automatisch für eine Befreiung. Dann kann aber ein anderer Weg interessant sein: der Härtefallantrag.

finanzhack-Tipp:

Prüfe nicht nur „Bürgergeld“. Auch BAföG, BAB, Ausbildungsgeld, Grundsicherung im Alter oder Härtefall können entscheidend sein.

2

Unterscheide Befreiung, Ermäßigung und Haushaltsregel

Beim Rundfunkbeitrag gibt es drei verschiedene Sparthemen, die oft verwechselt werden.

Befreiung bedeutet: Du musst für den bewilligten Zeitraum keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Das betrifft vor allem anerkannte Sozialleistungen oder besondere gesundheitliche Gründe.

Ermäßigung bedeutet: Du zahlst nur einen reduzierten Beitrag. Das betrifft vor allem Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Dann wird der Beitrag auf ein Drittel reduziert.

Haushaltsregel bedeutet: Pro Wohnung wird grundsätzlich nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Wenn in einer Wohnung bereits jemand zahlt, müssen andere Bewohner nicht zusätzlich für dieselbe Wohnung zahlen. Dafür teilst du dem Beitragsservice die Beitragsnummer der zahlenden Person mit.

Achtung in WGs: Wenn ein Mitbewohner befreit ist, heißt das nicht automatisch, dass die komplette WG beitragsfrei ist. Leben dort weitere volljährige Personen, die selbst keinen Befreiungsgrund haben und nicht bei der Sozialleistung berücksichtigt wurden, kann weiterhin ein voller Beitrag für die Wohnung fällig werden.

finanzhack-Tipp:

Bei WGs immer zwei Dinge prüfen: Wer zahlt bereits für die Wohnung? Und gilt eine Befreiung wirklich auch für die anderen Personen?

3

Sammle den richtigen Nachweis, bevor du den Antrag stellst

Der Antrag scheitert oft nicht am Anspruch, sondern an falschen oder unvollständigen Nachweisen. Der Beitragsservice muss klar erkennen können, wer die Leistung bekommt, welche Leistung bewilligt wurde und für welchen Zeitraum.

Geeignete Nachweise sind meistens:

  • Leistungsbescheid
  • Bewilligungsbescheid
  • Behördenbescheinigung
  • Drittbescheinigung
  • BAföG-Bescheid
  • BAB-Bescheid
  • Ausbildungsgeld-Bescheid
  • AsylbLG-Bescheid
  • Grundsicherungsbescheid
  • Sozialhilfebescheid
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF
  • Bescheid über Merkzeichen RF
  • fachärztliche Bescheinigung bei bestimmten gesundheitlichen Befreiungsgründen
  • Ablehnungsbescheid bei Härtefall

Wichtig: Sende keine Originaldokumente. Nutze gut lesbare Kopien. Schwärze nichts, was für die Prüfung wichtig ist: Name, Leistungsart und Leistungszeitraum müssen erkennbar bleiben.

finanzhack-Tipp:

Lege dir einen digitalen Ordner an: „Rundfunkbeitrag Befreiung“. Speichere dort Antrag, Nachweise, Versandnachweis und Bescheid.

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Nutze den offiziellen Antrag und vermeide Fake-Seiten

Viele Menschen googeln „GEZ Befreiung“ und landen auf Seiten, die wie ein offizielles Portal aussehen, aber Geld für einfache Formulare verlangen. Der offizielle Antrag läuft über rundfunkbeitrag.de.

So gehst du sauber vor:

  1. Offizielle Seite rundfunkbeitrag.de öffnen
  2. Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ wählen
  3. Beitragsnummer eintragen, wenn vorhanden
  4. Befreiungs- oder Ermäßigungsgrund auswählen
  5. Persönliche Daten prüfen
  6. Antrag ausfüllen
  7. Formular ausdrucken, falls Unterschrift erforderlich ist
  8. Nachweise beilegen
  9. Antrag absenden
  10. Kopie oder Foto für deine Unterlagen speichern

Achte darauf, dass du keine kostenpflichtigen Drittanbieter brauchst. Der Antrag selbst ist kostenlos. Du solltest auch keine sensiblen Daten auf unbekannten Seiten hochladen.

finanzhack-Tipp:

Merke dir: Offiziell ist rundfunkbeitrag.de. Alles, was für eine einfache GEZ-Befreiung Geld verlangt, besonders kritisch prüfen.

5

Beantrage rückwirkend und prüfe Guthaben

Wenn du schon länger eine berechtigende Sozialleistung bekommst, kann der Antrag besonders wichtig sein. Eine Befreiung kann rückwirkend berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen in diesem Zeitraum vorlagen und du sie nachweisen kannst.

Prüfe deshalb:

  • Seit wann läuft dein Leistungsbescheid?
  • Hast du in dieser Zeit Rundfunkbeitrag gezahlt?
  • Deckt dein Nachweis den Zeitraum vollständig ab?
  • Wurde die Befreiung ab Leistungsbeginn berücksichtigt?
  • Gibt es ein Guthaben?
  • Wurde eine Erstattung angekündigt?
  • Gibt es offene Mahnungen?
  • Wurde die Zahlung gestoppt?
  • Läuft die Befreiung nur befristet?
  • Musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen?

Wenn du bereits gezahlt hast und später rückwirkend befreit wirst, kann ein Guthaben entstehen. Das solltest du kontrollieren und dir die Auszahlung bestätigen lassen.

Wichtig: Läuft dein Leistungsbescheid aus, endet oft auch die Befreiung. Stelle rechtzeitig einen neuen Antrag, wenn du weiterhin berechtigt bist.

finanzhack-Tipp:

Setze dir vier Wochen vor Ablauf deines Bescheids eine Erinnerung: „Rundfunkbeitrag Folgeantrag stellen“.

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