Alltag & Kosten

GEZ Befreiung

Viele zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl sie sich befreien oder den Beitrag reduzieren lassen könnten. Besonders häufig passiert das bei Menschen mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Asylbewerberleistungen oder bestimmten gesundheitlichen Merkzeichen. Umgangssprachlich sagen viele noch „GEZ“. Offiziell heißt es heute Rundfunkbeitrag. Er wird grundsätzlich pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, ob du Fernsehen schaust, Radio hörst oder Streaming nutzt. Der Hack: Prüfe deinen Befreiungsgrund, sammle den passenden Bescheid und stelle den Antrag beim offiziellen Beitragsservice. Besonders wichtig ist das, wenn du schon länger eine berechtigte Sozialleistung bekommst. Dann kann eine Befreiung unter Umständen rückwirkend berücksichtigt werden.

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Rundfunkbeitrag-Checkliste: Befreiung, Ermäßigung und Rückwirkung prüfen

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Prüfe zuerst, ob du einen echten Befreiungsgrund hast

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es nicht, weil du wenig Fernsehen schaust, keinen Fernseher hast oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt. Entscheidend ist ein anerkannter sozialer oder gesundheitlicher Grund.

Typische Befreiungsgründe sind:

  • Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • BAföG, wenn du nicht bei den Eltern wohnst
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Ausbildungsgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • bestimmte Pflegeleistungen
  • stationäre Unterbringung im Rahmen bestimmter Leistungsgewährung
  • Taubblindheit
  • besondere Härtefälle

Wichtig: Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Übergangsgeld oder eine niedrige Rente allein reichen normalerweise nicht automatisch für eine Befreiung. Dann kann aber ein anderer Weg interessant sein: der Härtefallantrag.

finanzhack-Tipp:

Prüfe nicht nur „Bürgergeld“. Auch BAföG, BAB, Ausbildungsgeld, Grundsicherung im Alter oder Härtefall können entscheidend sein.

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