Mindestlohn sauber prüfen.
Berechne Mindest-Monatsgehalt, prüfe deinen effektiven Stundenlohn, erkenne Lohnlücken und plane Minijob-Stunden. Der Rechner arbeitet mit 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027. Alle Werte bleiben editierbar.
Mindestlohn nach Wochenarbeitszeit
| Arbeitszeit | Mindestlohn | Woche | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Noch keine Berechnung. | ||||
Dein Lohn im Vergleich
Brutto pro Zeitstunde
Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Entscheidend ist, wie viele Arbeitsstunden tatsächlich vergütet werden.
Grenze hängt am Lohn
Wenn der Mindestlohn steigt, steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze. Deshalb zeigt der Rechner die maximalen Stunden.
Ausnahmen prüfen
Auszubildende, bestimmte Praktika, Ehrenamt oder unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss können anders behandelt werden.
So funktioniert der Mindestlohn-Rechner
Der Rechner übersetzt den gesetzlichen Mindestlohn in Monats- und Jahreswerte und prüft, ob ein Monatsgehalt bei der angegebenen Arbeitszeit rechnerisch den Mindestlohn erreicht.
Monatsgehalt
Standardformel: Stundenlohn × Wochenstunden × 13 / 3. So entsteht ein durchschnittlicher Monat mit 4,333 Wochen.
Stundenlohn prüfen
Beim Monatsgehalt wird das Brutto durch die monatlichen Arbeitsstunden geteilt. Liegt der Wert darunter, erscheint eine Lohnlücke.
Minijob planen
Die Grenze wird durch den Stundenlohn geteilt. So erkennst du, wie viele Stunden ungefähr möglich sind.
Mehrarbeit
Unbezahlte Mehrstunden können den effektiven Stundenlohn drücken. Deshalb gibt es ein Feld für tatsächliche Stunden.
Zulagen
Nicht jede Zahlung darf einfach angerechnet werden. Prämien, Zuschläge und Sachleistungen sollten geprüft werden.
Nachweis
Saubere Arbeitszeitaufzeichnung hilft, Ansprüche nachzuweisen, besonders bei Minijobs und mindestlohnrelevanten Branchen.
Wichtige rechtliche Hinweise
Keine Rechtsberatung
Dieser Rechner ist ein Orientierungstool. Er ersetzt keine Rechtsberatung, keine Lohnabrechnung und keine Prüfung durch Zoll, Anwalt, Gewerkschaft oder Beratungsstelle.
Brutto statt Netto
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Bruttowert pro Zeitstunde. Steuern, Sozialversicherung und persönliche Abzüge werden nicht verbindlich berechnet.
Branchenregeln
In manchen Branchen können höhere Tarif- oder Branchenmindestlöhne gelten. Dann ist der gesetzliche Mindestlohn nur die Untergrenze.
Stand
Rechenstand: 2026. Eingebaut sind 13,90 € ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027. Zentrale Werte sind editierbar.
