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Rechner startenElterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das nach der Geburt wegfällt. Entscheidend sind nicht Kalendermonate, sondern die Lebensmonate des Kindes. Wer Bezugsform, Teilzeit, Mutterschaftsleistungen und Partnermonate früh gemeinsam plant, kann Fristverluste und ungünstige Überschneidungen vermeiden.
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Elterngeld kommt grundsätzlich in Betracht, wenn du dein Kind selbst betreust und erziehst, mit ihm in einem Haushalt lebst, in Deutschland lebst und während des Bezugs gar nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche arbeitest. Für ausländische Eltern gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 175.000 Euro beträgt. Bei Paaren und getrennt Erziehenden werden die Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen; maßgeblich ist regelmäßig der Steuerbescheid.
Prüfe außerdem andere Leistungen und Sonderfälle, etwa Adoption, Auslandsbezug oder selbstständige Tätigkeit, direkt mit der zuständigen Elterngeldstelle.
Nutze für die Einkommensgrenze den Steuerbescheid – nicht einfach die Summe der Bruttogehälter.
Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 Prozent des wegfallenden Elterngeld-Nettoeinkommens. Je nach Einkommen liegt es regelmäßig zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Bei geringerem Einkommen kann die Ersatzrate steigen. Das von der Behörde berechnete Elterngeld-Netto kann vom Netto auf deiner Gehaltsabrechnung abweichen.
ElterngeldPlus liegt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Ohne Einkommen nach der Geburt ist es monatlich grundsätzlich halb so hoch wie das Basiselterngeld, kann dafür aber doppelt so lange bezogen werden. Bei Teilzeiteinkommen kann ElterngeldPlus deutlich günstiger sein, weil es anhand des Einkommensunterschieds berechnet und nur durch den Deckelungsbetrag begrenzt wird.
Geschwister- und Mehrlingszuschläge können den Betrag erhöhen. Verwende für eine erste Planung den offiziellen Elterngeldrechner; verbindlich entscheidet die Elterngeldstelle.
Rechne mehrere Varianten: kein Einkommen, geplante Teilzeit und eine vorsichtige Reserve für schwankendes Einkommen.
Ein Elternteil kann grundsätzlich höchstens zwölf Lebensmonate Basiselterngeld erhalten. Zusammen können Eltern regelmäßig bis zu 14 Lebensmonate aufteilen, wenn die Voraussetzungen für zusätzliche Partnermonate erfüllt sind; auch bestimmte Alleinerziehende können 14 Monate erhalten. Jeder beantragende Elternteil muss grundsätzlich mindestens zwei Lebensmonate beziehen.
Für Geburten ab 1. April 2024 können beide Eltern Basiselterngeld grundsätzlich nur für einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen. Ausnahmen gelten unter anderem bei Mehrlingen, bestimmten Frühgeburten und Neugeborenen mit Behinderung beziehungsweise Geschwisterkindern mit Behinderung. Kombinationen mit ElterngeldPlus bleiben möglich.
Der Partnerschaftsbonus kann beiden Eltern zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bringen, wenn beide in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten im Durchschnitt 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Alleinerziehende können ihn unter entsprechenden Voraussetzungen allein nutzen. Plane Arbeitsverträge und Lebensmonate exakt.
Lege für jeden Lebensmonat Person, Bezugsform, Arbeitsstunden und erwartetes Einkommen in einer Tabelle fest.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss für dasselbe Kind werden auf das Elterngeld der Mutter angerechnet. Lebensmonate mit solchen Mutterschaftsleistungen gelten bei ihr grundsätzlich als Monate mit Basiselterngeld – auch wenn kein gesonderter Basiselterngeldbetrag ausgezahlt wird. Das muss bei der Aufteilung berücksichtigt werden.
Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann dadurch den Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Plane deshalb eine mögliche Steuernachzahlung ein und prüfe, ob eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung besteht.
Teilzeit- und selbstständiges Einkommen während des Bezugs muss korrekt angegeben werden. Bei vorläufiger Bewilligung kann die Behörde später anhand der tatsächlichen Einkünfte neu berechnen; Überzahlungen können zurückgefordert werden.
Lege einen Teil des Elterngelds als Steuerreserve zurück und melde Änderungen bei Einkommen oder Arbeitszeit sofort.
Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Reiche ihn möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate ein, denn Elterngeld wird höchstens für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Zuständig ist die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes; in allen Bundesländern gibt es digitale Antragsmöglichkeiten.
Typisch benötigt werden die Geburtsurkunde und Einkommensnachweise. Nichtselbstständige Mütter reichen regelmäßig Abrechnungen aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes ein, nichtselbstständige Väter aus den zwölf Monaten vor der Geburt. Je nach Fall kommen Steuerbescheid, Bescheinigungen über Mutterschaftsleistungen, Arbeitgebernachweise und Unterlagen zu Teilzeit oder Selbstständigkeit hinzu.
Rechtsstand: 12. September 2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind BEEG, Bescheid und Auskunft der zuständigen Elterngeldstelle.
Bereite alles vor der Geburt vor und ergänze anschließend nur Geburtsurkunde und endgültige Daten.
Plane zunächst die Lebensmonate und sammle danach die Unterlagen für deinen konkreten Fall.
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