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Mutter-Schutz-Lohn richtig sichern

Darfst du während der Schwangerschaft außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich Mutterschutzlohn. Entscheidend sind der Grund des Arbeitsausfalls, der genaue Umfang des Verbots und eine korrekte Berechnung.

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Mutterschutzlohn: Deine 7-Punkte-Checkliste

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Unterscheide Beschäftigungsverbot und Krankschreibung

Mutterschutzlohn setzt voraus, dass du wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz nicht oder nur teilweise arbeiten darfst. Ein betriebliches Beschäftigungsverbot kann entstehen, wenn eine unverantwortbare Gefährdung am Arbeitsplatz nicht durch Schutzmaßnahmen, Anpassung der Arbeitsbedingungen oder Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz ausgeschlossen werden kann. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kommt in Betracht, wenn die Fortdauer der Beschäftigung deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet.

Bist du dagegen krank und deshalb arbeitsunfähig, gelten grundsätzlich Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld. Nicht jede Schwangerschaftsbeschwerde führt automatisch zu einem Beschäftigungsverbot. Maßgeblich ist, ob die Erkrankung oder gerade die Fortsetzung der Arbeit die Ursache des Arbeitsausfalls ist.

Mutterschutzlohn wird außerhalb der gesetzlichen Schutzfristen gezahlt. Während der Schutzfristen rund um die Geburt kommen grundsätzlich Mutterschaftsgeld und möglicher Arbeitgeberzuschuss in Betracht.

finanzhack-Tipp:

Achte darauf, dass aus dem Nachweis klar hervorgeht, ob Arbeitsunfähigkeit oder ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot vorliegt.

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