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Geld zurück

Kranken-Kasse erstattet die Kosten für den Strom

Betreibst du ein elektrisches Hilfsmittel, das deine gesetzliche Krankenkasse medizinisch notwendig bewilligt und finanziert hat, kann sie auch die erforderlichen Strom- oder Batteriekosten übernehmen müssen. Das betrifft beispielsweise CPAP-Geräte, Sauerstoffkonzentratoren, Elektrorollstühle, Patientenlifter oder Wechseldruckmatratzen. Die Erstattung erfolgt je nach Kasse pauschal oder nach dem tatsächlichen Verbrauch – meistens nur auf Antrag.

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Prüfe Hilfsmittel, Kostenträger und Bewilligung

Der Anspruch folgt aus der gesetzlichen Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Erfasst werden notwendige Betriebskosten eines Hilfsmittels, das die gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung gestellt oder finanziert hat. Typische Kandidaten sind CPAP- und Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Elektrorollstühle, elektrische Rollstuhlantriebe, Patientenlifter, elektrische Pflegebetten, Absauggeräte und Wechseldruckmatratzen.

Prüfe für jedes Gerät den Bewilligungsbescheid und den tatsächlichen Kostenträger. Ein privat gekauftes Gerät ohne Kassenbewilligung begründet grundsätzlich keinen automatischen Anspruch. Auch gewöhnliche Haushaltsgeräte und ein Treppenlift sind nicht allein deshalb erstattungsfähig, weil sie gesundheitlich helfen. Bei Pflegehilfsmitteln kann die Pflegekasse zuständig sein; dort sollte der Anspruch gesondert geklärt werden.

finanzhack-Tipp:

Schreibe Gerätename, Seriennummer, Hilfsmittelnummer, Bewilligungsdatum und zuständigen Kostenträger in eine kleine Übersicht.

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