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Aktivrente berechnenArbeiten im Rentenalter kann sich ab 2026 steuerlich deutlich stärker auszahlen. Mit der **Aktivrente** bleiben bis zu **2.000 € monatlicher Arbeitslohn steuerfrei**, sofern du die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hast und einer regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst. Einfach ist das Modell trotzdem nicht – denn es gibt klare Grenzen. Die Aktivrente gilt **nicht** für Minijobs, **nicht** für Selbstständige und **nicht** für freiberufliche Tätigkeiten. Außerdem entfallen durch die Steuerfreiheit **nicht automatisch alle Abzüge**: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können weiterhin anfallen. Der praktische Hack: **Prüfe vor Vertragsabschluss genau**, ob dein Job die Voraussetzungen erfüllt, wie hoch dein tatsächliches Netto ausfällt und ob für dich ein Minijob, Midijob, Teilzeitmodell oder ein späterer Rentenbeginn finanziell sinnvoller ist.
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Die Aktivrente ist an die gesetzliche Regelaltersgrenze geknüpft. Diese hängt von deinem Geburtsjahr ab. Erst ab dem Folgemonat, nachdem du diese Grenze erreicht hast, kann der Steuerfreibetrag genutzt werden.
Beispiel: Erreichst du deine Regelaltersgrenze im Oktober, kann die Aktivrente frühestens ab November greifen. Ob du bereits eine Altersrente beziehst, den Rentenbeginn aufschiebst oder noch keinen Rentenantrag gestellt hast, ist für den Freibetrag nicht entscheidend.
Wichtig ist: Vor Erreichen der Regelaltersgrenze kannst du zwar zu einer Altersrente hinzuverdienen, aber nicht den Aktivrenten-Freibetrag nutzen. Für jüngere Rentner können deshalb andere Modelle sinnvoller sein, etwa Minijob, Midijob, Saisonarbeit oder eine normale Teilzeitstelle mit regulärer Besteuerung.
Nutze den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung, bevor du mit einem Arbeitgeber über die Aktivrente sprichst.
Die Aktivrente gilt nur für begünstigten Arbeitslohn aus einer regulären nichtselbstständigen Beschäftigung. Entscheidend ist also nicht nur, dass du arbeitest, sondern wie du arbeitest.
Begünstigt sein kann ein normaler Teilzeitjob, bei dem dein Arbeitgeber die gesetzlich erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge abführt.
Nicht begünstigt sind insbesondere:
Das ist besonders wichtig für Menschen, die im Rentenalter als Berater, Dozent, Coach, Handwerker, Freelancer oder auf Rechnung weiterarbeiten möchten. Diese Einnahmen können zwar erlaubt sein, fallen aber nicht automatisch unter den Aktivrenten-Freibetrag.
Lass dir vor Arbeitsbeginn schriftlich bestätigen, ob der Job als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung abgerechnet wird.
Bis zu 2.000 € monatlicher Arbeitslohn können steuerfrei bleiben. Das bedeutet aber nicht, dass der gesamte Betrag ohne Abzüge auf deinem Konto landet.
Je nach Status können weiterhin anfallen:
Beispiel: Du verdienst 1.800 € brutto pro Monat in einem begünstigten Job. Dann fällt auf diesen Arbeitslohn keine Lohnsteuer an. Trotzdem können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge den Auszahlungsbetrag reduzieren.
Verdienst du 2.600 € brutto pro Monat, bleiben bis zu 2.000 € steuerfrei. Die restlichen 600 € sind regulär steuerpflichtig. Zusätzlich sind die Sozialabgaben zu prüfen.
Vergleiche nicht Brutto mit Brutto. Entscheidend ist, wie viel Netto nach Steuern, Sozialabgaben und Fahrtkosten wirklich übrig bleibt.
Der Aktivrenten-Freibetrag gilt monatsbezogen. Nicht genutzte Beträge können nicht einfach in einen anderen Monat übertragen werden.
Beispiel: Du verdienst im Januar 1.200 € und im Februar 2.800 €. Im Januar bleiben 1.200 € steuerfrei. Die ungenutzten 800 € kannst du nicht in den Februar mitnehmen. Im Februar bleiben maximal 2.000 € steuerfrei; 800 € sind steuerpflichtig.
Das ist wichtig bei:
Sonderzahlungen können nur innerhalb des jeweiligen Monatsfreibetrags steuerfrei bleiben. Liegt der Monatslohn zusammen mit Bonus, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld über 2.000 €, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Wenn möglich, verteile Arbeitszeit und Sonderzahlungen gleichmäßiger über das Jahr. So nutzt du den monatlichen Freibetrag besser.
Bei einem normalen Arbeitsverhältnis können Ausgaben für Arbeitsweg, Arbeitsmittel oder Homeoffice steuerlich relevant sein. Bei der Aktivrente gibt es jedoch eine wichtige Besonderheit: Werbungskosten, die mit steuerfreiem Arbeitslohn zusammenhängen, wirken sich steuerlich nicht aus.
Verdienst du nur bis zu 2.000 € im Monat und ist der gesamte Arbeitslohn steuerfrei, bringen Fahrtkosten oder Arbeitsmittel in diesem Zusammenhang grundsätzlich keinen zusätzlichen Steuervorteil.
Verdienst du mehr als 2.000 € im Monat, können Werbungskosten anteilig dem steuerpflichtigen Teil zugeordnet werden. Dann kann zumindest ein Teil steuermindernd wirken.
In der Regel berücksichtigt der Arbeitgeber die Aktivrente direkt beim Lohnsteuerabzug. Eine Steuererklärung kann trotzdem notwendig oder sinnvoll sein, wenn:
Kontrolliere jede Lohnabrechnung. Steht der steuerfreie Aktivrentenbetrag nicht korrekt drin, sollte der Arbeitgeber die Abrechnung möglichst zeitnah korrigieren.
Gehe diese Liste durch, bevor du im Rentenalter einen Job annimmst oder deine Arbeitszeit erhöhst. So erkennst du, ob der Aktivrenten-Freibetrag greift und welche Abzüge trotzdem bleiben.
Geburtsjahr prüfen und feststellen, ab welchem Folgemonat die Aktivrente genutzt werden kann.
Nur reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zählt. Minijob, Selbstständigkeit und Honorartätigkeit separat bewerten.
Prüfen, ob der Lohn unter, bei oder über 2.000 € monatlich liegt.
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung je nach Rentenstatus und Beschäftigung klären.
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni und Nachzahlungen können den Monatsfreibetrag überschreiten.
Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Homeoffice wirken sich nur auf den steuerpflichtigen Anteil aus.
Monatlich prüfen, ob der steuerfreie Betrag korrekt ausgewiesen wurde und bei Fehlern schnell Korrektur verlangen.
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