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Kreative zahlen weniger SV-Beiträge

Viele selbstständige Kreative zahlen Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge vollständig aus eigener Tasche – oder verzichten wegen hoher Kosten auf eine ausreichende Absicherung. Dabei gibt es für Künstler und Publizisten ein besonderes Sozialversicherungssystem. Über die Künstlersozialkasse kannst du ähnlich wie ein Arbeitnehmer gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichert werden. Du trägst nur ungefähr die Hälfte der Beiträge. Die andere Hälfte wird über die Künstlersozialabgabe der Verwerter und einen Zuschuss des Bundes finanziert. Der entscheidende Hack: Prüfe nicht nur deinen Berufstitel, sondern deine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Auch Designer, Fotografen, Texter, Journalisten, Illustratoren, Musiker, Schauspieler, Kunstlehrer und manche Content-Creator können unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen. Die Aufnahme erfolgt aber nicht automatisch – du musst dich selbst melden und deine Tätigkeit überzeugend nachweisen.

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Prüfe, ob deine Tätigkeit unter das KSVG fällt

Versichert werden selbstständige Künstler und Publizisten. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer schriftstellerisch, journalistisch oder in einer vergleichbaren publizistischen Form tätig ist oder Publizistik lehrt.

Typische Tätigkeiten können sein:

  • Musiker und Sänger
  • Schauspieler und Tänzer
  • bildende Künstler
  • Grafik- und Kommunikationsdesigner
  • Illustratoren
  • Werbe- und Modefotografen
  • Autoren und Journalisten
  • Texter und Redakteure
  • Regisseure und Drehbuchautoren
  • Kunst-, Musik- oder Publizistiklehrer
  • bestimmte Content-Creator und Blogger

Der Berufstitel allein entscheidet jedoch nicht. Ein Webdesigner kann überwiegend gestalterisch arbeiten und damit künstlerisch tätig sein. Ein Webmaster, der nur technische Wartung übernimmt, fällt möglicherweise nicht darunter.

Beschreibe deshalb nicht nur, wie dein Beruf heißt. Erkläre konkret, welche schöpferischen, gestalterischen oder publizistischen Leistungen du für deine Kunden erbringst.

finanzhack-Tipp:

Verwende in deinem Antrag dieselben verständlichen Tätigkeitsbezeichnungen, die auch auf Rechnungen, Verträgen, Webseite und Portfolio erkennbar sind.

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