Arbeit & Einkommen

BAB – Zuschuss

Eine Ausbildung ist der Start in die Selbstständigkeit. Doch sobald Miete, Lebensmittel, Fahrten nach Hause und Versicherungen dazukommen, reicht die Ausbildungsvergütung oft nicht mehr aus. Genau dafür gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. BAB ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit. Du musst ihn nicht zurückzahlen. Der Hack: Nicht erst warten, bis das Konto leer ist, sondern vor Ausbildungsbeginn prüfen, ob du Anspruch hast. Denn BAB wird grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst. Wer zu spät dran ist, verschenkt schnell mehrere Monatsbeträge.

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BAB-Checkliste: So beantragst du den Ausbildungszuschuss

Diese Nachweise brauchst du für den nächsten Schritt.

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Starte mit dem BAB-Rechner

Bevor du lange Formulare ausfüllst, machst du den Schnellcheck.

Der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit fragt die wichtigsten Punkte ab:

  • Welche Ausbildung machst du?
  • Wo wohnst du?
  • Wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung?
  • Gibt es Einkommen der Eltern oder eines Ehe- beziehungsweise Lebenspartners?

Das Ergebnis ist noch keine Zusage, aber eine gute Orientierung. Wenn der Rechner zeigt, dass BAB möglich sein könnte, solltest du den Antrag stellen. Gerade bei knapper Kasse ist ein unverbindlicher Check besser als gar nichts zu tun.

finanzhack-Tipp:

Auch wenn du unsicher bist: Antrag stellen. Die Agentur für Arbeit prüft verbindlich, ob und wie viel du bekommst.

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