Startseite/ Alle Hacks/ Gesundheit & Pflege/ Chroniker-Regelung
Gesundheit & Pflege

Chroniker-Regelung

Wer chronisch krank ist, zahlt oft regelmäßig dazu: Medikamente, Krankenhaus, Physiotherapie, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Fahrtkosten. Viele sammeln diese Beträge nicht konsequent – und zahlen dadurch mehr, als sie müssten. Die gesetzliche Krankenversicherung hat dafür eine Schutzgrenze. Normalerweise musst du maximal 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als gesetzliche Zuzahlungen tragen. Bei schwerwiegend chronisch kranken Menschen kann diese Grenze auf 1 % sinken. Der Hack: Lass dir die Chronikerregelung ärztlich bescheinigen, sammle alle Zuzahlungsbelege und beantrage bei deiner Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung oder Erstattung. Gerade bei regelmäßigen Medikamenten oder Therapien kann das jedes Jahr spürbar entlasten.

30–60 MinutenEinfachKostenlos
Hack starten →
Visueller Überblick

Dein Hack in Bildern

Schritte ansehen →

KI-Assistent Beta

Frage die KI zu diesem Hack.

Dein Hack-Kit

Alles, was du für diesen Hack brauchst.

02

Chronikerregelung-Checkliste: 1-%-Belastungsgrenze und Zuzahlungsbefreiung sichern

Diese Nachweise brauchst du für den nächsten Schritt.

Checkliste öffnen
Schritt für Schritt

So setzt du den Hack um

Kompakt erklärt. Klicke einen Schritt an, um die Details zu sehen.

1

Verstehe zuerst, welche Zuzahlungen zählen

Für die Zuzahlungsbefreiung zählen nur gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Es geht also nicht um alle Gesundheitskosten, sondern um bestimmte Eigenanteile, die gesetzlich vorgesehen sind.

Typische anrechenbare Zuzahlungen sind:

  • verschreibungspflichtige Medikamente
  • Verbandmittel
  • Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
  • Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzversorgung
  • Krankenhauszuzahlung
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe, wenn von der Krankenkasse bewilligt
  • genehmigte Fahrkosten-Zuzahlungen
  • Reha-Zuzahlungen, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind

Nicht oder oft nicht anrechenbar sind dagegen:

Für die Zuzahlungsbefreiung zählen nur gesetzliche Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Es geht also nicht um alle Gesundheitskosten, sondern um bestimmte Eigenanteile, die gesetzlich vorgesehen sind.

Typische anrechenbare Zuzahlungen sind:

  • verschreibungspflichtige Medikamente
  • Verbandmittel
  • Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
  • Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzversorgung
  • Krankenhauszuzahlung
  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe, wenn von der Krankenkasse bewilligt
  • genehmigte Fahrkosten-Zuzahlungen
  • Reha-Zuzahlungen, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind

Nicht oder oft nicht anrechenbar sind dagegen:

  • IGeL-Leistungen
  • private Zusatzleistungen
  • Zahnersatz-Eigenanteile
  • Mehrkosten über Festbetrag
  • Wunschleistungen
  • Privatrezepte
  • selbst gekaufte Medikamente ohne Kassenleistung
  • nicht genehmigte Fahrten
  • Komfortleistungen im Krankenhaus
  • Sehhilfen oder Hilfsmittel außerhalb der Kassenleistung

Das ist wichtig, weil viele Menschen zwar hohe Gesundheitsausgaben haben, aber nicht alles in die Belastungsgrenze einfließt. Sammle trotzdem zunächst alles und lass die Krankenkasse im Zweifel sortieren.

finanzhack-Tipp:

Bitte deine Apotheke um eine Jahresübersicht deiner Zuzahlungen. Das spart viel Sucherei und ist für den Antrag oft Gold wert.

Ein kleiner Hack. Große Wirkung.

Ein klarer Schritt.
Mehr Überblick.
Weniger Finanzchaos.

Starte heute klein - und bring Bewegung in deine Finanzen.

Weitere Hacks entdecken →