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Gründungszuschuss berechnenDer Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine der stärksten Förderungen für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus in die Selbstständigkeit starten wollen. Er kann dir in der Anfangsphase helfen, deinen Lebensunterhalt zu sichern, während du dein Geschäft aufbaust. Wichtig: Der Gründungszuschuss ist keine allgemeine Startup-Förderung und kein Geschenk für jede Geschäftsidee. Er soll Arbeitslosigkeit beenden. Deshalb prüft die Agentur für Arbeit, ob deine Selbstständigkeit hauptberuflich, tragfähig und realistisch ist. Der Hack: Bereite den Antrag nicht wie ein Formular vor, sondern wie ein überzeugendes Gründungspaket. Du brauchst einen klaren Businessplan, Zahlen, Kundennachweise, Qualifikationen, eine fachkundige Stellungnahme und ein gutes Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft.
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Der Gründungszuschuss ist nur für bestimmte Fälle gedacht. Du musst Arbeitslosengeld I beziehen und mit der Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit beenden. Bürgergeld, Wohngeld oder ein normales Angestelltenverhältnis reichen nicht aus. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es eher andere Instrumente wie Einstiegsgeld über das Jobcenter.
Die wichtigsten Fragen:
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn du die Grundvoraussetzungen erfüllst, muss die Agentur für Arbeit überzeugt sein, dass deine Selbstständigkeit eine realistische und sinnvolle Alternative zur Vermittlung in Arbeit ist.
Prüfe den Restanspruch sofort. Die 150-Tage-Grenze ist einer der häufigsten K.o.-Punkte.
Der Antrag beginnt nicht beim Businessplan, sondern beim Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Deine Vermittlungsfachkraft muss einschätzen, ob der Gründungszuschuss für dich infrage kommt und welche Unterlagen du brauchst.
Gehe vorbereitet ins Gespräch:
Wichtig ist der Ton: Du solltest nicht sagen „Ich will nicht mehr vermittelt werden“, sondern zeigen, dass deine Selbstständigkeit eine ernsthafte berufliche Perspektive ist.
Besonders vorsichtig sein solltest du, wenn du selbst gekündigt hast oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben willst, nur um danach den Zuschuss zu beantragen. Das kann problematisch werden und sollte vorher mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Nimm einen kurzen One-Pager mit: Idee, Zielgruppe, Angebot, Erfahrung, Startdatum, Umsatzlogik und nächster Schritt.
Der Businessplan ist nicht nur Papier für die Agentur. Er ist der Kern deines Antrags. Die fachkundige Stelle und die Vermittlungsfachkraft müssen erkennen: Diese Selbstständigkeit kann langfristig deinen Lebensunterhalt sichern.
Ein guter Businessplan enthält:
Vermeide allgemeine Sätze wie „Der Markt ist groß“ oder „Ich nutze Social Media“. Besser ist konkret: Wer kauft? Warum kauft diese Zielgruppe bei dir? Was kostet dein Angebot? Wie viele Kunden brauchst du pro Monat? Wie erreichst du diese Kunden? Welche Kosten fallen sicher an?
Beispiel: Eine Fotografin sollte nicht nur schreiben „Ich biete Fotoshootings an“, sondern Zielgruppen, Paketpreise, Buchungswege, Auslastung, Kosten für Equipment, Marketing und realistische Monatsumsätze zeigen.
Rechne rückwärts: Wie viel Gewinn brauchst du zum Leben? Dann prüfe, wie viele Aufträge, Kunden oder Verkäufe dafür nötig sind.
Die Agentur für Arbeit verlangt eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Diese prüft, ob dein Vorhaben tragfähig erscheint. Ohne diese positive Einschätzung wird der Antrag meist nicht funktionieren.
Fachkundige Stellen können zum Beispiel sein:
Für die Prüfung brauchst du meist:
Wähle die fachkundige Stelle passend zu deinem Vorhaben. Für Handwerk kann die Handwerkskammer sinnvoll sein, für Gewerbe oft die IHK, bei komplexen Zahlen eine Steuerberatung oder Gründungsberatung.
Achte auf Kosten. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Stellungnahme nicht automatisch. Frage vorher nach Preis, Bearbeitungszeit und Unterlagen.
Schicke keine halbfertigen Zahlen an die fachkundige Stelle. Eine schwache Rentabilitätsvorschau kann den gesamten Antrag beschädigen.
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen. Phase 1 unterstützt dich 6 Monate lang mit deinem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich zur sozialen Absicherung. Phase 2 kann danach für weitere 9 Monate mit 300 € monatlich bewilligt werden.
Phase 2 läuft nicht automatisch. Du musst sie separat beantragen und nachweisen, dass du hauptberuflich selbstständig bist und die Geschäftstätigkeit weiter tragfähig erscheint.
Plane deshalb früh:
Wichtig: Der Gründungszuschuss ist für den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung gedacht. Er ersetzt keine saubere Preiskalkulation. Spätestens nach Phase 1 solltest du erkennen, ob dein Geschäftsmodell genug trägt.
Baue dir deshalb ab dem ersten Monat eine einfache Kennzahlenübersicht:
Beantrage Phase 2 nicht auf den letzten Drücker. Sammle ab Monat 1 Nachweise: Rechnungen, Kunden, Angebote, Buchhaltung und Aktivitäten.
Nutze diese Checkliste, bevor du den Gründungszuschuss beantragst. So prüfst du Restanspruch, Tragfähigkeit, Unterlagen und typische Fehler vor dem Gespräch mit der Agentur für Arbeit.
Klären, ob du Arbeitslosengeld beziehst und bei Gründungsstart noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast.
Vor Gewerbeanmeldung oder Start mit deiner Vermittlungsfachkraft sprechen und Gründungszuschuss ansprechen.
Selbstständigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und die Arbeitslosigkeit beenden.
Angebot, Zielgruppe, Markt, Preise, Kosten, Umsatzplanung, Liquidität und Rentabilität realistisch darstellen.
IHK, HWK, Bank, Steuerberatung, Unternehmensberatung oder geeignete Gründungsberatung für Stellungnahme anfragen.
Lebenslauf, Qualifikationen, Berufserfahrung, Kundenkontakte, erste Aufträge, Genehmigungen und Zahlen bereitlegen.
Ab Start Nachweise zur Geschäftstätigkeit sammeln, damit die Verlängerung um 9 Monate rechtzeitig beantragt werden kann.
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