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Amtliche Tabelle öffnen„Pfändungsfrei“ bedeutet nicht überall dasselbe. Für Arbeitseinkommen gilt die Pfändungstabelle, Kontoguthaben wird grundsätzlich erst durch ein P-Konto geschützt, einzelne Sozialleistungen haben besondere Regeln und bei Gegenständen zählt § 811 ZPO. Dieser Hack zeigt, welcher Schutz automatisch gilt, wann eine Bescheinigung genügt und wann ein Antrag beim Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle nötig ist.
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Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 beträgt der monatliche Grundbetrag nach § 850c ZPO 1.587,40 Euro. Für die erste Person, der tatsächlich gesetzlicher Unterhalt gewährt wird, beträgt der gesetzliche Erhöhungsparameter 597,42 Euro; für die zweite bis fünfte Person jeweils 332,83 Euro. Maßgeblich für den konkreten Abzug ist aber die amtliche Pfändungstabelle. Oberhalb der jeweiligen Schwelle wird Einkommen teilweise pfändbar; die Beträge dürfen daher nicht als immer vollständig geschützte Pauschalen zusammengerechnet werden.
Bestimmte Entgeltbestandteile sind nach § 850a ZPO besonders geschützt: die Hälfte der Vergütung für Mehrarbeit, im üblichen Rahmen gezahlte Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und andere soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigung, Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen, bestimmte Urlaubs-, Anlass-, Treue-, Sterbe- und Gnadenbezüge sowie Blindenzulagen. Weihnachtsvergütung ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens 500 Euro, unpfändbar. Ob eine konkrete Zahlung darunterfällt, richtet sich nach ihrem wirklichen Zweck, nicht nach der Überschrift auf der Abrechnung.
Mutterschutzlohn ist normaler Arbeitslohn und nicht allein wegen seiner Bezeichnung vollständig unpfändbar. Mutterschaftsgeld und andere Ersatzleistungen sind gesondert nach den jeweils anwendbaren Vorschriften zu prüfen.
Lass Arbeitgeber oder Schuldnerberatung den pfändbaren Betrag anhand der amtlichen Tabelle und der tatsächlichen Unterhaltspflichten kontrollieren.
Eine Leistung kann an der Quelle unpfändbar sein und nach Überweisung auf ein normales Girokonto trotzdem blockiert werden. Bei einer Kontopfändung ist deshalb das P-Konto zentral. Seit 1. Juli 2026 schützt es automatisch 1.590 Euro Guthaben je Kalendermonat. Der auf volle zehn Euro aufgerundete P-Konto-Betrag unterscheidet sich damit vom gesetzlichen Lohn-Grundbetrag von 1.587,40 Euro.
Für den zusätzlichen Standardschutz gilt eine klare Reihenfolge: Unterhaltspflichten, Kindergeld und weitere Erhöhungsbeträge nach § 902 ZPO werden der Bank normalerweise mit einer Bescheinigung nach § 903 ZPO nachgewiesen. Ausstellen können sie insbesondere Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber oder eine geeignete Schuldnerberatungs- beziehungsweise Rechtsberatungsstelle. Ist eine solche Bescheinigung trotz zumutbarer Versuche nicht erhältlich, setzt bei einer privaten Zwangsvollstreckung das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht die Erhöhungsbeträge auf Antrag nach § 905 ZPO fest. Der Gerichtsbeschluss ersetzt dann die Bescheinigung.
Reichen die pauschalen Erhöhungsbeträge für einen besonders gelagerten Zahlungseingang nicht aus, kann ebenfalls ein individueller Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich sein. Bei einer Vollstreckung durch Finanzamt, Stadtkasse, Krankenkasse oder eine andere Behörde ist je nach Rechtsgrundlage statt des Gerichts die zuständige Vollstreckungsbehörde anzusprechen. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann grundsätzlich in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden.
Warte nicht auf die Sperre: Verlange bei deiner Bank die Umwandlung des bestehenden Girokontos in ein P-Konto und reiche die Bescheinigung zeitnah nach.
Sozialleistungen sind nicht pauschal alle vollständig unpfändbar. § 54 SGB I unterscheidet nach Leistungsart. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen sind grundsätzlich unpfändbar. Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder genießen besonderen Schutz, können aber wegen einer Unterhaltsforderung des betreffenden Kindes anders behandelt werden. Pflegegeld und bestimmte zweckgebundene Leistungen können geschützt sein; andere laufende Geldleistungen können unter Voraussetzungen wie Arbeitseinkommen pfändbar sein.
Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, BAföG oder Elterngeld dürfen deshalb nicht ohne Prüfung in eine einzige Kategorie „vollständig unpfändbar“ eingeordnet werden. Es kommt auf Gesetz, Zweck, Forderungsart und Kontoschutz an. Beim Elterngeld ist insbesondere der gesetzliche Mindestbetrag besonders geschützt; darüber hinausgehende Beträge können anders behandelt werden.
Einmalige Leistungen, Nachzahlungen und Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind können auf dem P-Konto zusätzlich geschützt werden. Dafür sind Bescheid, Zeitraum und Zweck der Zahlung wichtig. Lass die Bescheinigung oder gerichtliche Freigabe erstellen, bevor die Bank den Betrag auskehrt.
Bewahre jeden Leistungsbescheid auf und markiere Zweck, Leistungszeitraum und Person, für die die Zahlung bestimmt ist.
Apothekenrechnungen, Zuzahlungen, Therapiekosten, Brillen, Krankenfahrten, Benzin, Parkgebühren oder Reparaturen sind keine automatisch zusätzlich geschützten Kontogutschriften. Hohe notwendige Gesundheits- oder Berufskosten können aber einen Antrag auf individuellen Pfändungsschutz rechtfertigen, etwa nach § 850f ZPO bei einer Lohnpfändung oder über die Regeln zur gerichtlichen Festsetzung beim P-Konto. Dafür müssen Notwendigkeit, Höhe und regelmäßige Belastung belegt werden. Eine starre Pendelgrenze von 25 oder 30 Kilometern gibt es im Pfändungsrecht nicht.
Ein Auto, Fahrrad oder E-Bike kann als Gegenstand nach § 811 ZPO unpfändbar sein, wenn es für die Erwerbstätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich erforderlich ist. Eine ärztliche Empfehlung allein macht jedes E-Bike jedoch nicht automatisch zum unpfändbaren Hilfsmittel. Wert, Alternativen, konkrete Nutzung und gegebenenfalls eine Austauschpfändung können eine Rolle spielen. Medizinische Hilfsmittel, die wegen Krankheit oder Behinderung benötigt werden, genießen Sachpfändungsschutz.
Bei Selbstständigen sind Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge nicht pauschal als Kontoguthaben frei. Selbstständige können gerichtlichen Schutz für wiederkehrende Vergütungen und ihren notwendigen Lebensunterhalt beantragen; geschützte Altersvorsorge setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Frühzeitige fachliche Beratung ist hier besonders wichtig.
Sammle Atteste, Rechnungen, Fahrpläne, Arbeitszeiten und Nachweise fehlender Alternativen, bevor du eine Erhöhung oder Freigabe beantragst.
Bei einer Sachpfändung sind unter anderem Gegenstände für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung, notwendige Arbeitsmittel, bestimmte Gesundheits- und Hilfsmittel sowie Sachen geschützt, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erforderlich sind. Hochwertige Gegenstände können unter Umständen gegen ein günstigeres Ersatzstück ausgetauscht werden. Bargeld, Schmuck, Sammlungen und frei verfügbares Vermögen sind nicht allein wegen persönlicher Bedeutung geschützt.
Schmerzensgeld ist nicht als universell unangreifbares Kontoguthaben zu behandeln; Herkunft und besondere Schutzgründe müssen im Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden. Renten wegen Körper- oder Gesundheitsschäden, gesetzliche Unterhaltsrenten und bestimmte Unterstützungsbezüge sind nach § 850b ZPO nur bedingt unpfändbar und können in Ausnahmefällen nach gerichtlicher Abwägung gepfändet werden. Auch Sterbegeld, Bestattungshilfen, Blindengeld oder Pflegezulagen benötigen eine Prüfung ihrer konkreten Rechtsgrundlage.
Bei Unterhaltsforderungen, Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder öffentlich-rechtlicher Vollstreckung können abweichende Regeln gelten. Rechtsstand: 12. September 2026. Allgemeine Information, keine Prüfung eines Einzelfalls. Bei drohendem Verlust von Wohnung, Energieversorgung, Arbeitsmittel oder Gesundheitsversorgung sofort anerkannte Schuldnerberatung oder Rechtsberatung einschalten.
Verlange bei jeder Ablehnung eine schriftliche Begründung und kläre, ob Vollstreckungsgericht, Insolvenzgericht oder öffentliche Vollstreckungsstelle zuständig ist.
Nutze die Checkliste für Lohn, Konto, Sozialleistungen, Nachzahlungen und notwendige Gegenstände.
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