Seit dem 1. März 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben zur Geldwäscheprävention. Mit der aktualisierten GwG‑Meldeverordnung (GwGMeldV) müssen Banken verdächtige Transaktionen deutlich strukturierter und vollständig digital an die Behörden melden. Ziel ist es, Auffälligkeiten schneller zu erkennen und Finanzkriminalität konsequenter zu verfolgen.
Für Kundinnen und Kunden ändert sich an den eigenen Pflichten zwar nichts – aber im Alltag kann es künftig öfter zu Rückfragen der Bank kommen.
Was sich für Banken ändert
Die neuen Regeln verlangen:
- einheitliche digitale Meldungen bei Verdachtsfällen
- klar definierte Prüfschritte
- präzisere Dokumentation interner Bewertungen
- modernisierte Risikomodelle für Transaktionen
Banken müssen also genauer hinsehen, wenn Zahlungen nicht in das übliche Muster passen oder wenn interne Systeme Auffälligkeiten melden.
Was das für Bankkunden bedeutet
Eine „Anfrage‑Welle“ ist nicht zu erwarten. Dennoch kann es passieren, dass die Bank bei bestimmten Vorgängen zusätzliche Informationen anfordert – etwa:
- Belege wie Rechnungen oder Verträge
- kurze Erläuterungen zum Zweck einer Zahlung
- Nachweise zur Herkunft größerer Beträge
Typische Auslöser für eine genauere Prüfung sind:
- ungewöhnlich hohe Geldeingänge
- Überweisungen, die nicht zum bisherigen Verhalten passen
- häufige Bareinzahlungen
- Zahlungen ins Ausland oder aus dem Ausland
- unklare oder widersprüchliche Verwendungszwecke
Wichtig: Kunden haben keine eigene Meldepflicht. Die Verantwortung liegt vollständig bei Banken und anderen verpflichteten Finanzdienstleistern.
Darf die Bank über eine Meldung informieren?
Nein. Wenn ein Vorgang an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen weitergeleitet wird, darf die Bank den Kunden darüber nicht informieren. Das soll verhindern, dass mögliche Täter gewarnt werden.



