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IAB nutzen

Eine neue Maschine, eine moderne Küchenausstattung oder dringend benötigte Betriebstechnik ist geplant – gekauft wird aber erst später. Trotzdem kannst du einen Teil der voraussichtlichen Kosten schon heute steuerlich berücksichtigen. Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 Prozent einer geplanten Investition vorab vom Gewinn abzuziehen. Dadurch sinkt zunächst die Steuerbelastung und mehr Liquidität bleibt im Unternehmen. Wichtig ist die richtige Einordnung: Der IAB ist kein bedingungsloses Steuergeschenk. Meist verschiebt er Steuern in spätere Jahre. Dauerhaft interessant kann er werden, wenn du hohe Gewinne glättest, Progressionseffekte nutzt und die Investition mit Abschreibung und Sonderabschreibung sinnvoll planst.

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Prüfe zuerst die Gewinngrenze

Der IAB steht nicht nur klassischen Gewerbebetrieben offen. Auch Freiberufler, Selbstständige, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften können ihn nutzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entscheidend ist der steuerliche Gewinn des jeweiligen Betriebs. Dieser darf im Jahr der Bildung des IAB vor Berücksichtigung des Abzugs grundsätzlich höchstens 200.000 € betragen. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob du deinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Bilanzierung ermittelst.

Betreibst du mehrere steuerlich eigenständige Betriebe, wird die Grenze grundsätzlich für jeden Betrieb gesondert geprüft. Bei Personengesellschaften müssen jedoch gemeinschaftlicher Gewinn und relevante Sonderbetriebsgewinne zusammen betrachtet werden.

finanzhack-Tipp:

Nutze nicht einfach den Kontostand oder den vorläufigen Buchhaltungsgewinn. Maßgeblich ist der steuerlich korrigierte Gewinn vor IAB.

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