„Hautkrebs-Screening nur noch 2026 kostenlos – ab 2027 zahlt die Krankenkasse nicht mehr.“ Solche Meldungen sorgen derzeit für Verunsicherung. Doch so stimmt das nicht.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben auch nach aktuellem Stand 2027 weiterhin alle zwei Jahre Anspruch auf die kostenlose Hautkrebs-Früherkennung. Richtig ist allerdings: Das bestehende Screening wird überprüft. Bis Ende 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, wie das Programm künftig ausgestaltet wird.
Das Hautkrebs-Screening wird 2027 nicht automatisch zur Selbstzahlerleistung. Der aktuelle G-BA-Regelstand sieht den Anspruch ab 35 weiterhin alle zwei Jahre vor.
Wer 2026 regulär an der Reihe ist und die Untersuchung nutzen möchte, sollte einen Termin vereinbaren – nicht aus Angst vor einer Abschaffung zum Jahreswechsel, sondern weil Früherkennungsangebote nur helfen können, wenn man sie tatsächlich nutzt.
Schnell verstehen.
Ab 35 Jahren besteht grundsätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf das gesetzliche Hautkrebs-Screening.
Das Standard-Screening ist Kassenleistung und kostet gesetzlich Versicherte nichts extra.
Auch die bereits veröffentlichte G-BA-Richtlinienfassung für 2027 enthält diesen Anspruch weiterhin.
Bis Ende 2027 soll geprüft werden, ob das Programm künftig stärker nach individuellem Risiko ausgerichtet wird.
Wer 2026 untersucht wurde, hat regulär erst 2028 wieder Anspruch – nicht bereits 2027.
Unter 35 bieten manche Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen an.
Bei einer auffälligen oder sich verändernden Hautstelle solltest du nicht auf das nächste Screening warten: Die medizinische Abklärung ist etwas anderes als die reine Früherkennung.
Was sich wirklich ändert.
Ab 35 besteht alle zwei Jahre der reguläre Kassenanspruch.
Die G-BA-Richtlinienfassung für 2027 enthält das Screening weiterhin.
Der G-BA soll ein risikobasiertes Modell prüfen und einen Änderungsbeschluss fassen.
Welche Regeln nach Abschluss der Überprüfung gelten werden, steht noch nicht fest. Möglich ist eine spätere Umgestaltung – aber keine pauschale Selbstzahlerpflicht ab Januar 2027.
Wer bekommt den Hautcheck kostenlos?
Der Anspruch gilt für Frauen und Männer. Eine erneute Früherkennungsuntersuchung ist erst möglich, nachdem das auf die vorherige Untersuchung folgende Kalenderjahr abgelaufen ist.
Ein zusätzlicher Kassen-Termin 2027 ist bei einem regulären Screening 2026 nicht vorgesehen.
Was gilt für Jüngere?
Unter 35 gehört das flächendeckende Hautkrebs-Screening nicht zum allgemeinen gesetzlichen Standardanspruch. Manche Krankenkassen bieten jedoch freiwillige Zusatzleistungen oder Sonderverträge an.
Suche in der Leistungsübersicht nach Hautkrebs-Screening, Hautkrebsvorsorge oder Früherkennung.
Einige Kassen übernehmen die Untersuchung bereits vor dem 35. Geburtstag.
Zusatzleistungen können an bestimmte Praxen oder regionale Verträge gebunden sein.
Ist die Untersuchung keine Kassenleistung, lass dir vorab erklären, welche Kosten entstehen.
Wer jünger als 35 ist, kann beim Kassenvergleich nicht nur auf den Zusatzbeitrag, sondern auch auf freiwillige Vorsorgeleistungen achten.
Was passiert beim Screening?
Fragen nach Auffälligkeiten, Beschwerden und Hautkrebserkrankungen in der Familie.
Die gesamte Haut wird systematisch angesehen – einschließlich Kopfhaut und Körperfalten.
Die Ärztin oder der Arzt teilt das Ergebnis mit und ordnet Auffälligkeiten ein.
Zum Check gehören Hinweise zum individuellen Risiko und zum Schutz der Haut.
Die Untersuchung und mögliche Abklärung werden dokumentiert.
Bei Verdacht folgt eine dermatologische Untersuchung; bei Bedarf wird eine Gewebeprobe veranlasst.
Nicht nur Hautärzte dürfen screenen.
Die Untersuchung darf nur von Ärztinnen und Ärzten erbracht werden, die eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung besitzen und die vorgeschriebene Fortbildung absolviert haben.
Sie können Screening und die weiterführende dermatologische Abklärung übernehmen.
Qualifizierte Hausärzte dürfen das Screening ebenfalls durchführen.
Auch weitere entsprechend qualifizierte Vertragsärzte können zugelassen sein.
So lässt sich vermeiden, versehentlich einen kostenpflichtigen Selbstzahler-Termin zu buchen.
Was ist enthalten – was kann extra kosten?
- gezielte Anamnese
- visuelle Ganzkörperuntersuchung
- behaarte Kopfhaut und Körperfalten
- Befundmitteilung
- Beratung
- Dokumentation
- digitale Fotodokumentation
- computergestützte Verlaufskontrolle
- besondere Zusatzverfahren außerhalb des Kassenumfangs
- Screening außerhalb des Anspruchs ohne Kassen-Zusatzleistung
Lass dir erklären, warum eine Leistung angeboten wird, ob deine Krankenkasse sie übernimmt und was sie als IGeL kostet.
Nicht auf den Vorsorgetermin warten.
Das Zwei-Jahres-Intervall gilt für Früherkennung ohne konkreten Krankheitsverdacht. Entdeckst du eine neue, ungewöhnliche oder sich deutlich verändernde Hautstelle, solltest du sie unabhängig vom letzten Screening ärztlich abklären lassen.
Ein Pigmentmal wirkt ungleichmäßig oder verändert seine Form.
Der Rand ist unregelmäßig, unscharf oder ausgefranst.
Mehrere oder ungewöhnliche Farbtöne können auffallen.
Größe allein ist nicht entscheidend – Wachstum oder Veränderung sollte abgeklärt werden.
Neue Erhabenheit, Rauigkeit oder andere Veränderungen können auffällig sein.
Auch solche Veränderungen gehören ärztlich beurteilt.
Bei Beschwerden oder einer auffälligen Hautstelle geht es um medizinisch notwendige Diagnostik. Du musst nicht bis zum nächsten regulären Screening warten.
Die eigene Haut regelmäßig ansehen.
Die Selbstbeobachtung ersetzt das ärztliche Screening nicht, kann aber helfen, Veränderungen früher zu bemerken. Schau auch an Stellen nach, die man im Alltag selten sieht.
Die ABCDE-Regel ist nur eine Orientierung. Unsichere oder neue Veränderungen gehören in ärztliche Hände.
Die Debatte hinter der Reform.
Im Zuge der GKV-Finanzreform wurde das Hautkrebs-Screening auf den Prüfstand gestellt. Diskutiert wird, ob ein flächendeckendes Screening aller Versicherten ab 35 im gleichen Intervall die beste Form der Früherkennung ist.
Ab 35 besteht der Anspruch unabhängig von persönlichen Risikofaktoren alle zwei Jahre.
Der G-BA soll eine risikobasierte Ausgestaltung in seine Prüfung einbeziehen.
Das BMG verweist auf fehlende zuverlässige Ergebnisse für eine Senkung der Hautkrebssterblichkeit durch das flächendeckende nicht-risikobasierte Screening.
Bis zum Änderungsbeschluss sollte nicht über konkrete neue Alters- oder Risikogrenzen spekuliert werden.
Vier typische Situationen.
Du kannst das reguläre Kassen-Screening 2026 in Anspruch nehmen.
Ein zusätzlicher Kassen-Termin 2027 ist regulär nicht vorgesehen.
Prüfe freiwillige Zusatzleistungen oder besondere Verträge deiner Kasse.
Vereinbare unabhängig vom Vorsorgeintervall einen medizinischen Termin.
So wird der Hautcheck einfacher.
Sechs Fragen vor Zusatzleistungen.
Bei einer regulären Vorsorge kannst du Zusatzangebote in Ruhe prüfen. Bei einem medizinisch auffälligen Befund geht es dagegen um Diagnostik und Behandlung.
Wo du den aktuellen Stand prüfst.
2027 ist das Screening nicht plötzlich weg.
Das kostenlose Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte ab 35 wird nach aktuellem Stand nicht zum 1. Januar 2027 abgeschafft. Auch die für 2027 veröffentlichte Richtlinienfassung enthält weiterhin den Anspruch alle zwei Jahre.
Richtig ist: Das Programm steht auf dem Prüfstand. Bis Ende 2027 soll der G-BA entscheiden, ob das bisherige Modell verändert und stärker am persönlichen Hautkrebsrisiko ausgerichtet wird.
Wer 2026 regulär an der Reihe ist, kann die Untersuchung nutzen. Wer erst 2027 Anspruch hat, muss nach heutigem Stand nicht davon ausgehen, die Untersuchung automatisch selbst bezahlen zu müssen.
Prüfe deinen tatsächlichen Anspruch, nutze die Kassenleistung, wenn du an der Reihe bist, und lass auffällige Hautveränderungen unabhängig vom Screening-Intervall ärztlich abklären.
01Wird das Hautkrebs-Screening 2027 abgeschafft?+
Nein. Nach aktuellem Stand besteht der Anspruch auch 2027 weiter. Bis Ende 2027 soll der G-BA allerdings über eine mögliche Neugestaltung entscheiden.
02Ab welchem Alter zahlt die gesetzliche Krankenkasse?+
Der allgemeine gesetzliche Anspruch beginnt ab 35 Jahren. Manche Krankenkassen bieten freiwillig Untersuchungen für jüngere Versicherte an.
03Wie oft ist das Screening kostenlos?+
Grundsätzlich alle zwei Jahre. Wurde das Screening 2026 genutzt, besteht der nächste reguläre Anspruch 2028.
04Muss ich beim Hautarzt etwas zuzahlen?+
Für die gesetzliche Standardleistung nicht. Zusätzliche Untersuchungsverfahren können als IGeL berechnet werden, sofern die Krankenkasse sie nicht übernimmt.
05Kann auch mein Hausarzt screenen?+
Ja, sofern die Ärztin oder der Arzt die vorgeschriebene Qualifikation und Genehmigung besitzt.
06Wird der ganze Körper untersucht?+
Ja. Zum Standard gehört die visuelle Ganzkörperinspektion einschließlich behaarter Kopfhaut und Körperfalten.
07Was mache ich mit einem auffälligen Muttermal?+
Nicht bis zum nächsten Screening warten. Neue oder sich verändernde Hautstellen sollten zeitnah ärztlich abgeklärt werden.
08Warum wird das Screening überprüft?+
Der Gesetzgeber möchte prüfen lassen, ob ein stärker risikobasiertes Modell sinnvoller ist. Das BMG verweist auf unsichere Evidenz für einen Mortalitätsvorteil des flächendeckenden nicht-risikobasierten Screenings.
09Was könnte risikobasiert bedeuten?+
Individuelle Risikofaktoren könnten künftig stärker berücksichtigt werden. Welche Kriterien oder Intervalle gelten würden, steht noch nicht fest.
10Soll ich noch 2026 schnell einen Termin machen?+
Wenn du 2026 regulär anspruchsberechtigt bist, kannst du die Leistung nutzen. Eine pauschale „letzte Chance vor Abschaffung 2027“ gibt es nach aktuellem Stand nicht.
Medizinischer Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über das gesetzliche Früherkennungsangebot und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Bei auffälligen, neuen, blutenden, juckenden oder sich verändernden Hautstellen sollte unabhängig vom Screening-Intervall ärztlicher Rat eingeholt werden.



