Ab Januar 2027 soll das Wohngeld deutlich neu berechnet werden. Für viele Haushalte könnte das weniger Geld bedeuten – einige könnten ihren Anspruch sogar ganz verlieren. Besonders betroffen sein können Rentnerinnen und Rentner, Familien, Alleinerziehende und Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen.
Aber: Stand 14. August 2026 ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 6. Juli 2026 beschlossen. Das Gesetz befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren und kann sich noch ändern.
Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Für deine persönliche Planung solltest du deshalb zwischen dem aktuellen Wohngeldrecht und den geplanten neuen Regeln unterscheiden.
Die geplante Aussetzung der Wohngelderhöhung, eine kleinere Heizkostenkomponente und eine strengere Einkommensanrechnung können den Anspruch reduzieren. Gleichzeitig bleiben bereits bewilligte Bescheide grundsätzlich bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums bestehen.
Was für 2027 geplant ist.
Die regulär für Januar 2027 vorgesehene Wohngeld-Fortschreibung soll einmalig ausgesetzt werden.
Die dauerhafte Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Der separate CO₂-Anteil bleibt nach dem Entwurf bestehen.
Die Wohngeldformel soll geändert werden, sodass Einkommen stärker anspruchsmindernd wirkt.
Die Geringfügigkeitsgrenze soll von derzeit 10 Euro auf 15 Euro monatlich steigen.
Bereits bewilligte Wohngeldbescheide sollen bis zum Ende ihrer Laufzeit weitergelten.
Die Mietenstufen der Gemeinden sollen neu zugeordnet werden. Das kann die individuelle Wirkung zusätzlich verändern.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass ein Teil der bisherigen Wohngeldhaushalte anschließend Grundsicherungsleistungen benötigen könnte.
Ist die Kürzung schon beschlossen?
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen.
Der Entwurf ist noch nicht das endgültige Gesetz. Bundestag und Bundesrat sind am Verfahren beteiligt.
Zu diesem Zeitpunkt sollen die neuen Regeln nach dem Regierungsentwurf in Kraft treten.
Bis das Gesetz verabschiedet und die endgültigen Berechnungswerte veröffentlicht sind, kann ein heute ermittelter 2027-Betrag nur eine Schätzung sein.
Keine reguläre Erhöhung zum 1. Januar 2027.
Das Wohngeld wird grundsätzlich regelmäßig an die Entwicklung von Mieten, Einkommen und Lebenshaltungskosten angepasst. Zuletzt wurde es zum 1. Januar 2025 erhöht. Die nächste reguläre Fortschreibung wäre für Anfang 2027 vorgesehen.
Die Leistung soll mit der Preis- und Mietentwicklung Schritt halten.
Die turnusmäßige Anpassung für Januar 2027 soll entfallen. Die nächste reguläre Fortschreibung wäre dann erst wieder für 2029 vorgesehen.
Steigen Mieten und Lebenshaltungskosten weiter, während Berechnungsgrößen nicht angepasst werden, sinkt die Entlastungswirkung des Wohngeldes.
Die Heizkostenkomponente soll deutlich sinken.
Im Wohngeld werden tatsächliche Heizkosten nicht einzeln erstattet. Stattdessen fließt ein pauschaler Gesamtbetrag in die Berechnung ein. Dieser besteht aus einem CO₂-Anteil und einer dauerhaften Heizkostenkomponente.
Der Regierungsentwurf halbiert nur die dauerhafte Heizkostenkomponente. Der CO₂-Betrag bleibt bestehen. Deshalb wird der gesamte pauschale Heizkostenbetrag nicht exakt halbiert, sondern um rund 43 Prozent reduziert.
| Haushalt | Aktuell berücksichtigt | Geplant ab 2027 | Differenz |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 110,40 € | 62,40 € | −48,00 € |
| 2 Personen | 142,60 € | 80,60 € | −62,00 € |
| 3 Personen | 170,20 € | 96,20 € | −74,00 € |
| 4 Personen | 197,80 € | 111,80 € | −86,00 € |
| 5 Personen | 225,40 € | 127,40 € | −98,00 € |
| jede weitere Person | +27,60 € | +15,60 € | −12,00 € |
Der Heizkostenbetrag ist nur eine Rechengröße. Das tatsächliche Wohngeld ergibt sich anschließend aus Miete beziehungsweise Belastung, Einkommen, Haushaltsgröße, Mietenstufe und Wohngeldformel.
Die Wohngeldformel wird strenger.
Wohngeld wird nicht über eine einfache Einkommensgrenze berechnet. Die Höhe ergibt sich aus einer Formel, in die das wohngeldrechtliche Einkommen und die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten eingehen.
Im Gesetzentwurf soll insbesondere der Parameter „c“ der Wohngeldformel angehoben werden. Dadurch wird Einkommen stärker berücksichtigt. Die Bundesregierung begründet die Ausgestaltung damit, Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen vergleichsweise zu schonen.
Wer heute nur einen kleineren monatlichen Wohngeldbetrag erhält, kann durch die Kombination aus neuer Formel und kleinerer Heizkostenkomponente seinen Anspruch verlieren.
Unter 15 Euro soll es kein Wohngeld mehr geben.
Bereits heute gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze: Beträgt das errechnete Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich, besteht kein Anspruch. Der Regierungsentwurf erhöht diese Grenze auf 15 Euro.
kein Wohngeldanspruch
kein Wohngeldanspruch
Viele Haushalte dürften bereits durch die neue Formel und die niedrigere Heizkostenkomponente unter die Anspruchsgrenze rutschen. Die 15-Euro-Regel ist nur ein zusätzlicher Baustein.
Nicht nur die drei großen Kürzungen zählen.
Je nach Entwicklung des örtlichen Mietniveaus kann eine Gemeinde künftig einer anderen Mietenstufe zugeordnet werden. Das kann die individuelle Wirkung teilweise verstärken oder abmildern.
Der Entwurf vereinfacht die Einkommensberechnung. Bei bestimmten Einkünften sollen grundsätzlich nur noch steuerliche Pauschbeträge statt höherer tatsächlicher Werbungskosten berücksichtigt werden.
Der jährliche Freibetrag soll künftig insbesondere bei einem Grad der Behinderung von 100 oder mindestens Pflegegrad 3 greifen. Einzelne bisher Begünstigte mit Pflegegrad 1 oder 2 könnten schlechter gestellt werden.
Gleichzeitig plant die Bundesregierung Vereinfachungen bei Nachweisen und Prüfungen, um die Bearbeitung in den Wohngeldstellen zu beschleunigen.
Wird dein Wohngeld am 1. Januar sofort gekürzt?
Das ist eine der wichtigsten Informationen für aktuelle Wohngeldhaushalte. Die neuen Berechnungsregeln greifen nicht automatisch mitten in jeden laufenden Bewilligungszeitraum hinein.
Für einen Weiterleistungsantrag ab Januar 2027 würden – wenn das Gesetz wie geplant in Kraft tritt – die neuen Regeln gelten.
Der bereits bewilligte Betrag soll grundsätzlich bis April weiterlaufen. Die neue Berechnung würde dann beim folgenden Bewilligungszeitraum relevant.
Auch längere Bewilligungszeiträume können über den Jahreswechsel hinaus Bestandsschutz haben. Entscheidend ist der konkrete Bescheid.
Dieses Datum ist für dich momentan wichtiger als viele pauschale Schlagzeilen über den 1. Januar 2027.
Diese Haushalte sollten früh rechnen.
Die neue Formel kann kleine Ansprüche vollständig aufzehren.
Rentnerhaushalte stellen einen sehr großen Anteil der Wohngeldbeziehenden und können ihr Einkommen oft kaum kurzfristig erhöhen.
Sinkt das Wohngeld, bleibt die tatsächliche Miete unverändert. Gleichzeitig können Kinderzuschlag und Bildung-und-Teilhabe-Ansprüche mitbetroffen sein.
Wer heute einen besonderen Freibetrag nutzt, sollte die geplante Neuregelung besonders genau prüfen.
Wer bisher höhere berufliche Kosten individuell nachweisen konnte, kann durch stärkere Pauschalierung schlechter gestellt werden.
Schon kleinere Rechenänderungen können hier darüber entscheiden, ob noch ein Anspruch besteht.
Ein Drittel könnte herausfallen.
Ende 2024 bezogen rund 1,24 Millionen Haushalte Wohngeld. Bei reinen Wohngeldhaushalten lag der durchschnittliche Anspruch bei 287 Euro monatlich.
Wohngeldhaushalte Ende 2024
durchschnittlicher monatlicher Anspruch reiner Wohngeldhaushalte
könnte nach Aussagen aus dem Bauministerium künftig den Anspruch verlieren
Haushalte könnten nach Berechnungen zum Entwurf in SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen wechseln
Der persönliche Anspruch hängt von Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnkosten, Mietenstufe, Freibeträgen und der endgültigen Gesetzesfassung ab.
Bedeutet null Wohngeld automatisch null Hilfe?
Nein. Wohngeld ist bewusst eine Leistung für Haushalte, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern können, bei den Wohnkosten aber Unterstützung benötigen. Fällt der Wohngeldanspruch wegen der neuen Berechnung weg und reicht das Einkommen anschließend insgesamt nicht aus, kann ein Anspruch auf eine andere Grundsicherungsleistung entstehen.
Hier werden Regelbedarf sowie angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Regeln des SGB II berücksichtigt.
Infrage kommen insbesondere Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen.
Verändert sich die Haushaltsrechnung, sollte auch der Kinderzuschlag neu betrachtet werden.
Bei einem Wechsel des Leistungssystems bleiben Bildungs- und Teilhabeleistungen wichtig, die zuständige Stelle kann sich jedoch ändern.
Grundsicherungsleistungen werden nicht automatisch bewilligt, nur weil Wohngeld entfällt. Ein eigener Antrag kann notwendig sein.
Der Finanzhack-Plan bis 2027.
So weißt du, wann die Reform für deinen Haushalt frühestens praktisch relevant wird.
Warte nicht bis zum letzten Tag. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung geleistet.
Aktuelle Mietbescheinigung, Lohn- oder Rentennachweise und relevante Freibetragsnachweise bereithalten.
Wenn die endgültige Wohngeldverordnung veröffentlicht ist, kontrolliere die Einstufung deiner Gemeinde.
Der derzeitige Bundesrechner bildet die geplanten 2027-Regeln noch nicht verbindlich ab.
Haushaltsmitglieder, Einkommen, Freibeträge, anrechenbare Miete und Heizkostenansatz kontrollieren.
Vor allem bei stark sinkendem oder komplett entfallendem Wohngeld.
Ist der Bescheid aus deiner Sicht falsch, beachte die dort genannte Frist und hole bei Bedarf Beratung ein.
Sieben Zahlen, die du vergleichen solltest.
Eine niedrigere Auszahlung muss nicht automatisch ein Behördenfehler sein. Ab 2027 könnten mehrere gesetzliche Rechenwerte gleichzeitig geändert werden.
„Dann bekomme ich einfach Grundsicherung.“
Der Wechsel ist nicht automatisch und finanziell nicht immer neutral. Wohngeld und Grundsicherung folgen unterschiedlichen Regeln – etwa bei Vermögen, Einkommen und Unterkunftskosten.
Der Lebensunterhalt wird im Grundsatz aus eigenem Einkommen bestritten; Wohngeld ergänzt die Wohnkosten.
Regelbedarf, Einkommen, Vermögen sowie Unterkunft und Heizung werden nach dem jeweiligen Sozialgesetzbuch betrachtet.
Wer Wohngeld verliert, sollte nicht allein anhand der bisherigen Wohngeldhöhe entscheiden, ob ein Antrag auf Grundsicherung sinnvoll ist.
Die Reform enthält auch Vereinfachungen.
Der Entwurf verfolgt neben Einsparungen auch das Ziel, Wohngeldverfahren schneller und weniger bürokratisch zu machen. Unter anderem sollen bestimmte Nachweise vereinfacht und Prüfungen reduziert werden.
Bei bestimmten Sachverhalten sollen weniger aufwendige Nachweise nötig sein.
Wohngeldstellen sollen bei bestimmten Konstellationen weniger Verwaltungsaufwand haben.
Bei Kindern, die zwischen getrennt lebenden Eltern wechseln, soll der Prüfaufwand sinken.
Die Reform ist Teil eines breiteren Versuchs, Sozialleistungen einfacher und digitaler zugänglich zu machen.
Warum die Reform so viele Menschen betrifft.
Das Wohngeld wurde mit der Wohngeld-Plus-Reform ab 2023 stark ausgeweitet. Ende 2024 bezogen rund 1,24 Millionen Haushalte die Leistung. Das zeigt, dass es längst keine kleine Nischenleistung mehr ist.
Die geplanten Wohngeld-Minderausgaben von Bund und Ländern liegen für 2027 nach dem Entwurf bei jeweils rund 738 Millionen Euro. Gleichzeitig entstehen Mehrkosten in anderen Sicherungssystemen, weil ein Teil der Haushalte voraussichtlich in SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen wechselt.
Diese Quellen solltest du beobachten.
Jetzt vorbereiten – aber nicht in Panik geraten.
Die geplante Wohngeldreform ab Januar 2027 ist eine echte Leistungskürzung. Sie wirkt über mehrere Hebel gleichzeitig: keine Fortschreibung 2027, eine deutlich kleinere Heizkostenkomponente, eine strengere Wohngeldformel und eine höhere Geringfügigkeitsgrenze.
Gleichzeitig gilt: Stand August 2026 ist das Gesetz noch nicht endgültig beschlossen. Und wer bereits einen Bewilligungsbescheid besitzt, verliert seinen aktuellen Betrag nicht automatisch am 1. Januar. Bestehende Bewilligungen sollen bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums weiterlaufen.
Für Betroffene ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, Unterlagen zu ordnen, das Enddatum des Bescheids zu prüfen und sich mit möglichen Alternativen vertraut zu machen. Sobald die endgültigen Regeln feststehen, sollte jeder neue Wohngeldbescheid sorgfältig kontrolliert werden.
Prüfe den Bewilligungszeitraum und plane den nächsten Antrag rechtzeitig. Erst dann lässt sich sagen, wann die neuen Regeln deinen Haushalt tatsächlich treffen.
01Wird das Wohngeld ab Januar 2027 definitiv gekürzt?+
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf mit Kürzungen beschlossen. Stand 14. August 2026 ist das Gesetz aber noch nicht endgültig verabschiedet. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
02Wird mein laufender Bescheid am 1. Januar automatisch reduziert?+
Nach dem Regierungsentwurf grundsätzlich nicht. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten.
03Was passiert mit der Heizkostenkomponente?+
Die dauerhafte Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Der CO₂-Anteil bleibt bestehen. Bei einer Person würde der gesamte pauschale Heizkostenbetrag dadurch von 110,40 auf 62,40 Euro sinken.
04Sinkt mein Wohngeld deshalb um genau 48 Euro?+
Nein. Die 48 Euro sind die Verringerung einer Berechnungsgröße bei einem Einpersonenhaushalt. Die tatsächliche Wohngeldhöhe ergibt sich aus der gesamten Wohngeldformel.
05Was bedeutet die 15-Euro-Grenze?+
Heute besteht kein Anspruch, wenn weniger als 10 Euro Wohngeld herauskommen. Der Entwurf will diese Geringfügigkeitsgrenze auf 15 Euro anheben.
06Warum fällt die Wohngelderhöhung 2027 aus?+
Die Bundesregierung will mit der Reform den Bundeshaushalt konsolidieren. Die reguläre Fortschreibung der Wohngeldwerte zum 1. Januar 2027 soll deshalb einmalig ausgesetzt werden.
07Wer könnte seinen Wohngeldanspruch verlieren?+
Besonders gefährdet sind Haushalte mit heute kleineren Ansprüchen und Einkommen nahe der oberen Wohngeldgrenze. Die individuelle Wirkung hängt aber von der endgültigen Gesetzesfassung und persönlichen Daten ab.
08Bekomme ich automatisch Grundsicherung, wenn Wohngeld entfällt?+
Nein. Ein möglicher Anspruch muss nach den Regeln des SGB II oder SGB XII separat geprüft und gegebenenfalls beantragt werden.
09Kann ich schon jetzt mein Wohngeld für 2027 exakt ausrechnen?+
Noch nicht verbindlich. Das Gesetzgebungsverfahren läuft und auch der offizielle Bundesrechner weist darauf hin, dass der Anspruch ab 2027 neu geregelt werden soll.
10Was sollte ich jetzt als Erstes tun?+
Prüfe den Bewilligungszeitraum deines aktuellen Bescheids. Danach kannst du abschätzen, wann ein Weiterleistungsantrag nötig wird und ab wann neue Regeln für dich relevant sein könnten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 14. August 2026 wieder. Die Wohngeldreform kann sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Für den individuellen Anspruch ist ausschließlich der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde maßgeblich.



