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Erhöhung des pfändungsfreien Betrages
Finanzhack > Blog > Schulden > Pfändungsgrenzen ab 1. Juli 2026
Schulden

Pfändungsgrenzen ab 1. Juli 2026

Sven H.
Last updated: Juli 11, 2026 6:50 p.m.
Sven H.
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17 Min Read
Erhöhung des pfändungsfreien Betrages

Seit dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Dadurch bleibt Menschen mit einer Lohn- oder Kontopfändung etwas mehr Geld für Miete, Strom, Lebensmittel und den täglichen Lebensunterhalt.

Der gesetzliche monatliche Grundbetrag steigt von 1.555 Euro auf 1.587,40 Euro. In der amtlichen Pfändungstabelle bleibt monatliches Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Auf einem Pfändungsschutzkonto sind automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.

Finanzhack-KernaussageAb Juli 2026 darf bei einer gewöhnlichen Lohnpfändung ohne Unterhaltspflichten erst ab 1.590 Euro netto ein kleiner Betrag gepfändet werden.

Unterhaltspflichten erhöhen den Schutz. Beim P-Konto gelten eigene gerundete Freibeträge und teilweise zusätzliche Nachweispflichten.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lohnpfändung und Kontopfändung. Ein beim Arbeitgeber geschütztes Einkommen ist nach der Überweisung auf ein gepfändetes normales Girokonto nicht automatisch geschützt.

Das Wichtigste in Kürze

Die neuen Werte auf einen Blick.

01

Der gesetzliche Grundbetrag nach § 850c ZPO steigt auf 1.587,40 Euro monatlich.

02

Bis 1.589,99 Euro monatlich ist nach der Tabelle nichts pfändbar.

03

Das P-Konto schützt automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat.

04

Für die erste Unterhaltspflicht kommen 597,42 Euro hinzu.

05

Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht kommen jeweils 332,83 Euro hinzu.

06

Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2027.

Was wurde erhöht?

32,40 Euro mehr Grundschutz.

Bis 30. Juni 20261.555,00 €

alter Grundbetrag

Seit 1. Juli 20261.587,40 €

neuer Grundbetrag

Erhöhung32,40 €

rund 2,08 Prozent

Warum 1.590 Euro in der Tabelle?Die amtliche Tabelle arbeitet mit Zehn-Euro-Stufen.

Bis 1.589,99 Euro ist nichts pfändbar. Von 1.590 bis 1.599,99 Euro sind ohne Unterhaltspflicht erstmals 1,82 Euro pfändbar.

Lohnpfändung

Ab wann ist etwas pfändbar?

Je mehr gesetzliche Unterhaltspflichten tatsächlich berücksichtigt werden, desto höher liegt die erste pfändbare Einkommensstufe.

0 Personenbis 1.589,99 €

vollständig unpfändbar

1 Personbis 2.189,99 €

vollständig unpfändbar

2 Personenbis 2.519,99 €

vollständig unpfändbar

3 Personenbis 2.859,99 €

vollständig unpfändbar

4 Personenbis 3.189,99 €

vollständig unpfändbar

5 oder mehrbis 3.519,99 €

vollständig unpfändbar

Unterhaltspflicht zählt nicht automatischEs muss eine gesetzliche Pflicht bestehen und tatsächlich Unterhalt gewährt werden.

Eine Person wird nicht allein deshalb berücksichtigt, weil sie mit dir zusammenlebt.

Beispieltabelle

Wie viel wäre monatlich pfändbar?

Nettoeinkommen0 Personen1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5+
1.800–1.809,99 €148,82 €0 €0 €0 €0 €0 €
2.200–2.209,99 €428,82 €7,59 €0 €0 €0 €0 €
2.500–2.509,99 €638,82 €157,59 €0 €0 €0 €0 €
3.000–3.009,99 €988,82 €407,59 €192,94 €44,86 €0 €0 €
3.500–3.509,99 €1.338,82 €657,59 €392,94 €194,86 €63,34 €0 €
4.000–4.009,99 €1.688,82 €907,59 €592,94 €344,86 €163,34 €48,39 €
Richtig lesenDie Tabelle zeigt den pfändbaren Betrag.

Bei 2.500 Euro netto und keiner Unterhaltspflicht wären 638,82 Euro pfändbar. Es blieben 1.861,18 Euro.

Direkt berechnen

Wie viel bleibt dir persönlich?

Mit dem Finanzhack-Pfändungsrechner kannst du Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten direkt eingeben.

Pfändungsgrenzen ab Juli 2026Pfändbaren Betrag berechnen→
OrientierungEin Rechner ersetzt keine Prüfung von Sonderfällen.

Unterhaltspfändungen, Sonderzahlungen, Zusammenrechnungen oder Gerichtsbeschlüsse können das Ergebnis verändern.

P-Konto

Auf dem Konto gelten eigene Werte.

Bei einer Kontopfändung wird der Schutz erst durch ein P-Konto wirksam.

Automatischer Grundschutz1.590 € pro Kalendermonat

Ohne zusätzliche Bescheinigung.

0 Personen1.590,00 €

automatisch

1 Person2.187,42 €

mit Bescheinigung

2 Personen2.520,25 €

mit Bescheinigung

3 Personen2.853,08 €

mit Bescheinigung

4 Personen3.185,91 €

mit Bescheinigung

5 Personen3.518,74 €

mit Bescheinigung

KontopfändungUnpfändbarer Lohn ist auf einem normalen Girokonto nicht automatisch geschützt.

Bei drohender Kontopfändung sollte ein Einzelkonto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt werden.

Bescheinigung

Was kann zusätzlich geschützt werden?

01Gesetzlicher Unterhalt

Zum Beispiel für Kinder oder Ehegatten.

02Kindergeld

Kann zusätzlich geschützt werden.

03Sozialleistungen für weitere Personen

Etwa Leistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft.

04Einmalige Sozialleistungen

Bestimmte Nachzahlungen oder zweckgebundene Leistungen.

05Gesundheitlicher Mehrbedarf

Bestimmte laufende Ausgleichsleistungen.

06Individuelle Freigabe

Bei höherem unpfändbarem Einkommen kann ein Gerichtsbeschluss nötig sein.

Mögliche AusstellerSchuldnerberatung, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber.

Reicht eine Bescheinigung nicht aus, kann das Vollstreckungsgericht oder die öffentliche Vollstreckungsstelle entscheiden.

Automatische Anpassung

Musst du selbst aktiv werden?

NormalfallAutomatische Umstellung

Arbeitgeber und Banken müssen die neuen gesetzlichen Werte berücksichtigen.

KontrolleTrotzdem prüfen

Unterhaltspflichten und Abrechnung können falsch hinterlegt sein.

GerichtsbeschlussAntrag kann nötig sein

Individuell festgesetzte Beträge ändern sich nicht immer automatisch.

Sonderfälle

Wann die normale Tabelle nicht reicht.

UnterhaltspfändungNiedrigerer Schutz möglich

Das Gericht kann einen abweichenden Selbstbehalt bestimmen.

Mehrere EinkommenZusammenrechnung möglich

Mehrere Bezüge können gemeinsam bewertet werden.

SonderzahlungenEigene Regeln

Mehrarbeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind teilweise besonders geschützt.

Öffentlicher GläubigerAndere Stelle zuständig

Bei Behörden entscheidet häufig die jeweilige Vollstreckungsstelle.

SelbstständigkeitIndividueller Antrag

Es gibt keinen klassischen Tabellenlohn.

DoppelpfändungZusätzliche Freigabe

Lohn- und Kontopfändung können zusammen einen Antrag nötig machen.

Fehler vermeiden

Was du ab Juli prüfen solltest.

01Juli-Lohnabrechnung kontrollieren
02P-Konto-Freibetrag prüfen
03Unterhaltspflichten abgleichen
04Bescheinigung aktualisieren
05Gerichtsbeschluss prüfen
06Fehler sofort schriftlich melden
Offizielle Grundlagen

Wo die Werte stehen.

Amtliche BekanntmachungPfändungsfreigrenzen 2026Grundbeträge und Geltungszeitraum PfändungstabelleAmtlicher TabellenanhangMonatliche, wöchentliche und tägliche Werte PraxisVerbraucherzentraleAutomatische Erhöhung und Gerichtsbeschlüsse P-KontoKontopfändungsschutzBescheinigung und zusätzliche Freibeträge
Fazit

Mehr Schutz – aber nicht in jedem Sonderfall automatisch.

Seit dem 1. Juli 2026 bleibt bei einer gewöhnlichen Lohnpfändung ohne Unterhaltspflichten monatliches Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Auf dem P-Konto sind automatisch 1.590 Euro geschützt.

Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen müssen auf dem P-Konto häufig nachgewiesen werden. Bei Unterhaltspfändungen, Doppelpfändungen oder individuellen Gerichtsbeschlüssen gelten zusätzliche Regeln.

Finanzhack-FazitPrüfe ab Juli sowohl deine Lohnabrechnung als auch den verfügbaren Betrag auf dem P-Konto.

Schon eine fehlende Unterhaltspflicht oder ein alter Beschluss kann dazu führen, dass dir zu wenig Geld zur Verfügung steht.

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Kurz erklärt
FAQ
01Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze ab Juli 2026?+

Der gesetzliche Grundbetrag beträgt 1.587,40 Euro. Nach der Tabelle bleibt Einkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar.

02Ab wann wird ohne Unterhaltspflicht gepfändet?+

In der Stufe von 1.590 bis 1.599,99 Euro sind erstmals 1,82 Euro pfändbar.

03Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag?+

Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.

04Steigt der Freibetrag bei Kindern?+

Ja, bei gesetzlicher und tatsächlich erfüllter Unterhaltspflicht. Beim P-Konto ist regelmäßig eine Bescheinigung nötig.

05Wird die neue Grenze automatisch berücksichtigt?+

Arbeitgeber und Banken müssen die gesetzlichen Werte grundsätzlich automatisch anwenden. Individuelle Gerichtsbeschlüsse müssen möglicherweise geändert werden.

06Gilt die Tabelle auch bei Unterhaltsschulden?+

Nicht unverändert. Bei Unterhaltspfändungen kann das Gericht einen niedrigeren Selbstbehalt bestimmen.

07Ist unpfändbarer Lohn auf dem Konto automatisch geschützt?+

Nein. Bei Kontopfändung brauchst du ein P-Konto und gegebenenfalls eine zusätzliche Freigabe.

08Wer stellt eine P-Konto-Bescheinigung aus?+

Zum Beispiel anerkannte Schuldnerberatungen, Familienkassen, Sozialleistungsträger und in bestimmten Fällen Arbeitgeber.

09Was passiert mit Weihnachtsgeld?+

Weihnachtsvergütung ist innerhalb der gesetzlichen Grenze teilweise besonders geschützt.

10Wie lange gelten die neuen Werte?+

Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Schuldnerberatung.

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