Seit dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Dadurch bleibt Menschen mit einer Lohn- oder Kontopfändung etwas mehr Geld für Miete, Strom, Lebensmittel und den täglichen Lebensunterhalt.
Der gesetzliche monatliche Grundbetrag steigt von 1.555 Euro auf 1.587,40 Euro. In der amtlichen Pfändungstabelle bleibt monatliches Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Auf einem Pfändungsschutzkonto sind automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.
Unterhaltspflichten erhöhen den Schutz. Beim P-Konto gelten eigene gerundete Freibeträge und teilweise zusätzliche Nachweispflichten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lohnpfändung und Kontopfändung. Ein beim Arbeitgeber geschütztes Einkommen ist nach der Überweisung auf ein gepfändetes normales Girokonto nicht automatisch geschützt.
Die neuen Werte auf einen Blick.
Der gesetzliche Grundbetrag nach § 850c ZPO steigt auf 1.587,40 Euro monatlich.
Bis 1.589,99 Euro monatlich ist nach der Tabelle nichts pfändbar.
Das P-Konto schützt automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat.
Für die erste Unterhaltspflicht kommen 597,42 Euro hinzu.
Für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht kommen jeweils 332,83 Euro hinzu.
Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2027.
32,40 Euro mehr Grundschutz.
alter Grundbetrag
neuer Grundbetrag
rund 2,08 Prozent
Bis 1.589,99 Euro ist nichts pfändbar. Von 1.590 bis 1.599,99 Euro sind ohne Unterhaltspflicht erstmals 1,82 Euro pfändbar.
Ab wann ist etwas pfändbar?
Je mehr gesetzliche Unterhaltspflichten tatsächlich berücksichtigt werden, desto höher liegt die erste pfändbare Einkommensstufe.
vollständig unpfändbar
vollständig unpfändbar
vollständig unpfändbar
vollständig unpfändbar
vollständig unpfändbar
vollständig unpfändbar
Eine Person wird nicht allein deshalb berücksichtigt, weil sie mit dir zusammenlebt.
Wie viel wäre monatlich pfändbar?
| Nettoeinkommen | 0 Personen | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5+ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.800–1.809,99 € | 148,82 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 2.200–2.209,99 € | 428,82 € | 7,59 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 2.500–2.509,99 € | 638,82 € | 157,59 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 3.000–3.009,99 € | 988,82 € | 407,59 € | 192,94 € | 44,86 € | 0 € | 0 € |
| 3.500–3.509,99 € | 1.338,82 € | 657,59 € | 392,94 € | 194,86 € | 63,34 € | 0 € |
| 4.000–4.009,99 € | 1.688,82 € | 907,59 € | 592,94 € | 344,86 € | 163,34 € | 48,39 € |
Bei 2.500 Euro netto und keiner Unterhaltspflicht wären 638,82 Euro pfändbar. Es blieben 1.861,18 Euro.
Wie viel bleibt dir persönlich?
Mit dem Finanzhack-Pfändungsrechner kannst du Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten direkt eingeben.
Pfändungsgrenzen ab Juli 2026Pfändbaren Betrag berechnen→Unterhaltspfändungen, Sonderzahlungen, Zusammenrechnungen oder Gerichtsbeschlüsse können das Ergebnis verändern.
Auf dem Konto gelten eigene Werte.
Bei einer Kontopfändung wird der Schutz erst durch ein P-Konto wirksam.
Ohne zusätzliche Bescheinigung.
automatisch
mit Bescheinigung
mit Bescheinigung
mit Bescheinigung
mit Bescheinigung
mit Bescheinigung
Bei drohender Kontopfändung sollte ein Einzelkonto rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt werden.
Was kann zusätzlich geschützt werden?
Zum Beispiel für Kinder oder Ehegatten.
Kann zusätzlich geschützt werden.
Etwa Leistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft.
Bestimmte Nachzahlungen oder zweckgebundene Leistungen.
Bestimmte laufende Ausgleichsleistungen.
Bei höherem unpfändbarem Einkommen kann ein Gerichtsbeschluss nötig sein.
Reicht eine Bescheinigung nicht aus, kann das Vollstreckungsgericht oder die öffentliche Vollstreckungsstelle entscheiden.
Musst du selbst aktiv werden?
Arbeitgeber und Banken müssen die neuen gesetzlichen Werte berücksichtigen.
Unterhaltspflichten und Abrechnung können falsch hinterlegt sein.
Individuell festgesetzte Beträge ändern sich nicht immer automatisch.
Wann die normale Tabelle nicht reicht.
Das Gericht kann einen abweichenden Selbstbehalt bestimmen.
Mehrere Bezüge können gemeinsam bewertet werden.
Mehrarbeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind teilweise besonders geschützt.
Bei Behörden entscheidet häufig die jeweilige Vollstreckungsstelle.
Es gibt keinen klassischen Tabellenlohn.
Lohn- und Kontopfändung können zusammen einen Antrag nötig machen.
Was du ab Juli prüfen solltest.
Wo die Werte stehen.
Mehr Schutz – aber nicht in jedem Sonderfall automatisch.
Seit dem 1. Juli 2026 bleibt bei einer gewöhnlichen Lohnpfändung ohne Unterhaltspflichten monatliches Nettoeinkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar. Auf dem P-Konto sind automatisch 1.590 Euro geschützt.
Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen müssen auf dem P-Konto häufig nachgewiesen werden. Bei Unterhaltspfändungen, Doppelpfändungen oder individuellen Gerichtsbeschlüssen gelten zusätzliche Regeln.
Schon eine fehlende Unterhaltspflicht oder ein alter Beschluss kann dazu führen, dass dir zu wenig Geld zur Verfügung steht.
01Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze ab Juli 2026?+
Der gesetzliche Grundbetrag beträgt 1.587,40 Euro. Nach der Tabelle bleibt Einkommen bis 1.589,99 Euro vollständig unpfändbar.
02Ab wann wird ohne Unterhaltspflicht gepfändet?+
In der Stufe von 1.590 bis 1.599,99 Euro sind erstmals 1,82 Euro pfändbar.
03Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag?+
Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro pro Kalendermonat geschützt.
04Steigt der Freibetrag bei Kindern?+
Ja, bei gesetzlicher und tatsächlich erfüllter Unterhaltspflicht. Beim P-Konto ist regelmäßig eine Bescheinigung nötig.
05Wird die neue Grenze automatisch berücksichtigt?+
Arbeitgeber und Banken müssen die gesetzlichen Werte grundsätzlich automatisch anwenden. Individuelle Gerichtsbeschlüsse müssen möglicherweise geändert werden.
06Gilt die Tabelle auch bei Unterhaltsschulden?+
Nicht unverändert. Bei Unterhaltspfändungen kann das Gericht einen niedrigeren Selbstbehalt bestimmen.
07Ist unpfändbarer Lohn auf dem Konto automatisch geschützt?+
Nein. Bei Kontopfändung brauchst du ein P-Konto und gegebenenfalls eine zusätzliche Freigabe.
08Wer stellt eine P-Konto-Bescheinigung aus?+
Zum Beispiel anerkannte Schuldnerberatungen, Familienkassen, Sozialleistungsträger und in bestimmten Fällen Arbeitgeber.
09Was passiert mit Weihnachtsgeld?+
Weihnachtsvergütung ist innerhalb der gesetzlichen Grenze teilweise besonders geschützt.
10Wie lange gelten die neuen Werte?+
Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Schuldnerberatung.



