Das Bildungspaket soll verhindern, dass Kinder wegen eines kleinen Familieneinkommens auf Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe oder den Sportverein verzichten müssen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe – häufig kurz BuT genannt – gibt es zusätzlich zu bestimmten Sozialleistungen. Je nach Bedarf übernimmt die zuständige Stelle tatsächliche Kosten, zahlt eine Pauschale oder rechnet direkt mit Schule, Verein oder Anbieter ab.
Auch Ausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie Sport-, Musik- und Kulturangebote können übernommen oder bezuschusst werden.
Seit dem 1. Juli 2026 wird die Leistung nach dem SGB II offiziell als Grundsicherungsgeld bezeichnet. Viele Familien und ältere Informationsseiten verwenden weiterhin den früheren Begriff Bürgergeld. Für das Bildungspaket ist entscheidend, welche Sozialleistung tatsächlich bezogen wird und welche Stelle vor Ort zuständig ist.
Schnell verstehen.
Anspruch kann bei Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bestehen.
Der persönliche Schulbedarf beträgt 2026 insgesamt 195 Euro: 130 Euro und 65 Euro.
Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege kann vollständig übernommen werden.
Für Sport, Musik und kulturelle Teilhabe werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt.
Ausflüge und mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten gehören ebenfalls zum Bildungspaket.
Bei Grundsicherungsleistungen ist nur für Lernförderung grundsätzlich ein gesonderter Antrag erforderlich.
Die konkrete Auszahlung und das Verfahren unterscheiden sich je nach Kommune. Manche Stellen zahlen Geld, andere nutzen Gutscheine oder rechnen direkt ab.
Was ist das Bildungspaket?
Bildung und Teilhabe umfasst zusätzliche Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Haushalten mit geringem Einkommen. Ziel ist, schulische Bildung und gesellschaftliche Teilhabe nicht vom Einkommen der Eltern abhängig zu machen.
Dazu gehören Schulbedarf, Lernförderung, Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen und Schülerbeförderung.
Kinder und Jugendliche sollen auch an Vereins-, Freizeit- und Kulturangeboten teilnehmen können.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich je nach Sozialleistung unter anderem im SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz.
Was wird gefördert?
Für Schulranzen, Hefte, Stifte, Sportzeug, Taschenrechner und weitere persönliche Schulausstattung gibt es 2026 insgesamt 195 Euro.
Die tatsächlichen Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege können übernommen werden.
Im Hort gilt dies an Schultagen, wenn das Mittagessen in enger Kooperation mit der Schule angeboten wird.
Geeignete Lernförderung kann bezahlt werden, wenn die Schule einen Förderbedarf bestätigt und kein ausreichendes schulisches Angebot vorhanden ist.
Eine unmittelbare Versetzungsgefährdung ist nicht zwingend erforderlich.
Für soziale und kulturelle Teilhabe werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt.
Möglich sind beispielsweise Sportverein, Musikunterricht, kulturelle Bildung oder bestimmte gemeinschaftliche Ferienangebote.
Notwendige Kosten für den Schulweg können übernommen werden, wenn sie nicht bereits von einer anderen Stelle bezahlt werden.
Die Übernahme kann auch möglich sein, wenn die Schülerfahrkarte privat genutzt werden darf.
Tatsächliche Kosten für ein- und mehrtägige Schul- und Kitaausflüge können übernommen werden.
Persönliches Taschengeld für zusätzliche Ausgaben gehört normalerweise nicht dazu.
Der schnelle Überblick.
| Bedarf | Leistung 2026 | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Schulbedarf | 195 Euro jährlich: 130 Euro und 65 Euro | Bei älteren Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls Schulbescheinigung |
| Lernförderung | Tatsächliche angemessene Kosten | Bestätigung der Schule und gesonderter Antrag |
| Mittagessen | Tatsächliche Kosten der gemeinschaftlichen Verpflegung | Anmeldung oder Bestätigung des Anbieters |
| Sport, Musik und Kultur | 15 Euro monatlich | Teilnahme- oder Mitgliedschaftsnachweis |
| Schülerbeförderung | Notwendige tatsächliche Kosten | Fahrkarte, Schulnachweis und Prüfung anderer Kostenträger |
| Ausflüge und Fahrten | Tatsächliche von Schule oder Kita abgerechnete Kosten | Informationsschreiben oder Kostenbestätigung |
Wer kann Leistungen bekommen?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn das Kind oder der Haushalt eine der folgenden Leistungen erhält:
Können Eltern einen konkreten Bildungs- oder Teilhabebedarf nicht finanzieren, kann eine sogenannte Bedarfsauslösung geprüft werden. Die zuständige Stelle muss den Einzelfall berechnen.
Nicht jede Leistung gilt gleich lang.
Schülerinnen und Schüler dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Auch Kinder in Kita und Kindertagespflege können bestimmte Leistungen erhalten, etwa Mittagessen oder Ausflüge.
Der pauschale Teilhabebetrag von 15 Euro monatlich wird für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.
Für die soziale und kulturelle Teilhabe liegt die Grenze bei unter 18 Jahren.
Wann werden die 195 Euro gezahlt?
Bei Grundsicherungsleistungen erfolgt der kleinere Teilbetrag typischerweise zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
Der größere Teilbetrag wird typischerweise zum Beginn des ersten Schulhalbjahres ausgezahlt.
Die gesetzliche Bezeichnung lautet 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Die Reihenfolge innerhalb eines Kalenderjahres wirkt deshalb auf den ersten Blick umgekehrt: Im Februar beginnt das zweite Schulhalbjahr, im August das neue erste Schulhalbjahr.
Auch bei einer Einschulung vor dem sechsten Geburtstag kann die zuständige Stelle eine Schulbescheinigung verlangen.
Wann wird Lernförderung bezahlt?
Lehrkräfte können beurteilen, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird.
Gibt es bereits eine ausreichende Förderung durch die Schule, wird externe Nachhilfe möglicherweise nicht übernommen.
Die Schule muss den konkreten Bedarf und die Geeignetheit der Lernförderung normalerweise bescheinigen.
Lernförderung muss auch bei Grundsicherungsleistungen gesondert beantragt werden.
Beauftrage kostenpflichtige Nachhilfe möglichst erst, wenn Kostenrahmen und Übernahme geklärt sind.
Entscheidend ist, ob die Lernförderung geeignet und erforderlich ist, um schulische Lernziele zu erreichen.
Was zählt als soziale Teilhabe?
Zum Beispiel Fußball, Schwimmen, Turnen, Kampfsport oder Tanz im Verein.
Instrumentalunterricht oder gemeinschaftliche musikalische Angebote können dazugehören.
Beispielsweise Theatergruppen, Kunstkurse oder bestimmte Museumsangebote.
Auch geeignete Ferien- und Freizeitangebote können berücksichtigt werden.
Die 15 Euro sind eine monatliche Pauschale. Reicht sie für die tatsächlichen Kosten nicht aus, kann es sich lohnen, nach kommunalen Ermäßigungen, Vereinsfonds oder zusätzlichen Zuschüssen zu fragen.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist ein Zuschuss möglich. Dabei muss allerdings grundsätzlich ein Eigenanteil geleistet werden.
Wann wird das Ticket übernommen?
Die Fahrt muss als Schülerbeförderung anerkannt sein.
Auch ein besonderes Schulprofil kann berücksichtigt werden.
Land, Kommune oder ein anderer Träger darf die Kosten nicht bereits tragen.
Das Ticket kann trotzdem übernommen werden, wenn es außerhalb des Schulwegs nutzbar ist.
Welche Entfernung, Schulform und Verkehrsmittel anerkannt werden, hängt auch von landesrechtlichen und kommunalen Regelungen ab.
Welche Kosten gehören dazu?
- von Schule oder Kita berechnete Fahrtkosten
- Unterkunft bei mehrtägigen Fahrten
- offizielle Programmkosten
- Eintrittskosten innerhalb der Veranstaltung
- verpflichtende Kosten der gemeinschaftlichen Fahrt
- persönliches Taschengeld
- freiwillige private Einkäufe
- zusätzliche Souvenirs
- nicht mit der Veranstaltung verbundene Ausgaben
- ohne Abstimmung selbst gebuchte Extras
Reiche das Schreiben der Schule oder Kita möglichst früh ein, damit direkte Abrechnung oder Kostenerstattung rechtzeitig geklärt werden kann.
Wo beantragst du die Leistungen?
Die meisten Leistungen gelten mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als mitbeantragt. Lernförderung benötigt weiterhin einen gesonderten Antrag.
Die zuständige BuT-Stelle unterscheidet sich regional. Anträge und Nachweise werden nach kommunalem Verfahren eingereicht.
Zuständigkeit und konkrete Abwicklung erfährst du bei der örtlichen Sozialverwaltung.
Die zuständige Stelle richtet sich nach der lokalen Organisation der Leistungen.
Manche Kommunen erstatten Geld, andere stellen Gutscheine aus oder rechnen direkt mit Schulen, Vereinen und Anbietern ab.
Welche Nachweise brauchst du?
Besonders bei älteren Schülerinnen und Schülern oder besonderen Schulverläufen.
Bescheinigung der Schule über Bedarf und fehlendes ausreichendes Schulangebot.
Nachweis über Teilnahme und tatsächliche Kosten.
Bestätigung über die tatsächliche Teilnahme.
Nachweis über Strecke, Schule und nicht anderweitig gedeckte Fahrtkosten.
Kostenaufstellung und Zeitraum der Veranstaltung.
Beim pauschalen Schulbedarf sind normalerweise keine einzelnen Kassenbons über Hefte und Stifte erforderlich. Bei tatsächlichen Kosten solltest du Rechnungen, Quittungen und Teilnahmebestätigungen aufbewahren.
So gehst du praktisch vor.
Prüfe, welche Sozialleistung der Haushalt erhält und welche Stelle deshalb zuständig ist.
Warte bei Klassenfahrt, Nachhilfe oder Vereinsanmeldung nicht bis zur letzten Zahlungsfrist.
Lade den kommunalen Antrag herunter oder frage bei Jobcenter, Stadt, Gemeinde oder Landkreis nach.
Schule, Kita, Verein oder Anbieter bestätigt Teilnahme, Bedarf und Kosten.
Behalte Kopien und notiere Datum sowie Eingangsbestätigung.
Prüfe, ob Geld, Gutschein oder Direktzahlung rechtzeitig angekommen ist.
Was Familien Geld kosten kann.
Klassenfahrten, Nachhilfe und Freizeitangebote werden dadurch übersehen.
Teilhabe gilt nur bis unter 18, Bildungsleistungen häufig bis unter 25.
Ohne bestätigten Bedarf und Bewilligung kann die Kostenübernahme scheitern.
Tatsächliche Kosten müssen häufig nachgewiesen werden.
Frühzeitige Direktabrechnung wird dann möglicherweise verpasst.
Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist meist die Kommune zuständig.
Sie schließt eine Übernahme der Schülerbeförderung nicht automatisch aus.
Bescheid, Begründung und mögliche Rechtsbehelfsfrist sollten kontrolliert werden.
Bescheid genau prüfen.
Eine fehlende Unterlage lässt sich oft nachreichen. Bei einer inhaltlichen Ablehnung kann eine Sozialberatung, BuT-Beratung oder andere fachkundige Stelle den Bescheid prüfen.
Welche Hilfen Familien zusätzlich prüfen können.
Für Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht vollständig für die Familie.
Zuschuss zu Miete oder Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum.
Unterstützung für Kinder, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt.
Je nach Leistung und Kommune kann eine Befreiung oder Ermäßigung möglich sein.
Wo du aktuelle Regeln findest.
Das Bildungspaket kann deutlich mehr übernehmen, als viele Familien vermuten.
Bildung und Teilhabe unterstützt nicht nur beim Kauf von Schulmaterial. Auch Mittagessen, Nachhilfe, Schulweg, Ausflüge, Klassenfahrten und Vereinsangebote können finanziert werden.
Besonders wichtig sind die unterschiedlichen Voraussetzungen: Bildungsleistungen gelten häufig bis unter 25 Jahren, die soziale und kulturelle Teilhabe aber nur bis unter 18 Jahren. Für Lernförderung ist ein gesonderter Antrag notwendig.
Da Städte, Gemeinden und Landkreise die Leistungen unterschiedlich abwickeln, solltest du den Bedarf frühzeitig melden und die konkreten Nachweise bei deiner zuständigen Stelle erfragen.
Gerade bei Klassenfahrten, Nachhilfe und Vereinsbeiträgen kann eine frühe Antragstellung die Familie spürbar entlasten.
01 Wie hoch ist der Schulbedarf 2026? +
2026 werden insgesamt 195 Euro anerkannt: 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
02 Wer bekommt Bildung und Teilhabe? +
Ein Anspruch kann bei Grundsicherungsgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bestehen. Im Einzelfall kann auch ein konkreter Bedarf einen Anspruch auslösen.
03 Bis zu welchem Alter gilt das Bildungspaket? +
Bildungsleistungen gelten für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich bis unter 25 Jahren, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Die soziale und kulturelle Teilhabe gilt nur bis unter 18 Jahren.
04 Wird das Schulmittagessen vollständig bezahlt? +
Die tatsächlichen Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege können vollständig übernommen werden.
05 Muss mein Kind versetzungsgefährdet sein, damit Nachhilfe bezahlt wird? +
Nein. Eine unmittelbare Versetzungsgefährdung ist nicht zwingend. Die Schule muss aber einen geeigneten Förderbedarf bestätigen und es darf kein ausreichendes schulisches Angebot geben.
06 Wie hoch ist der Zuschuss für den Sportverein? +
Für die soziale und kulturelle Teilhabe werden pauschal 15 Euro pro Monat berücksichtigt, wenn die Teilnahme nachgewiesen wird.
07 Werden Klassenfahrten bezahlt? +
Die von Schule oder Kita abgerechneten tatsächlichen Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge können übernommen werden. Persönliches Taschengeld gehört normalerweise nicht dazu.
08 Wird ein Schülerticket auch bezahlt, wenn es privat nutzbar ist? +
Ja, eine private Nutzungsmöglichkeit schließt die Kostenübernahme nicht automatisch aus. Der Schulweg muss jedoch als notwendige Schülerbeförderung anerkannt sein und darf nicht anderweitig finanziert werden.
09 Muss ich beim Jobcenter jede Leistung einzeln beantragen? +
Die meisten BuT-Leistungen gelten mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag als mitbeantragt. Für Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag nötig.
10 Brauche ich für den Schulbedarf Kassenbons? +
Für die feste Schulbedarfspauschale müssen normalerweise keine einzelnen Einkaufsbelege eingereicht werden. Eine Schulbescheinigung kann jedoch erforderlich sein.



